Zuständigkeit ist nach Ausamtung zweier Gemeinden unklar

Ellerbek/Bönningstedt. Was passiert mit der Schule Rugenbergen, wenn die beiden Gemeinden Bönningstedt und Hasloh künftig von Quickborn verwaltet werden? Schulrat Michael Doppke machte jüngst den betroffenen Bürgermeistern die Rechtslage klar. Demnach verbliebe die Trägerschaft der Schule beim Amt Pinnau. Und das hat diese Aufgabe an die drei Gemeinden Ellerbek, Hasloh und Bönningstedt übertragen. Somit könnte Ellerbek allein zuständig bleiben, wenn sich die Gemeinde nicht bald mit ihren abwanderungswilligen Nachbarn auf eine neue Regelung verständigt.

Diese hatten darum bereits vor einem Jahr die Bildung eines Schulzweckverbandes vorgeschlagen, worauf Ellerbek bislang nicht eingegangen ist. Jetzt trafen sich die Ellerbeker Gemeindevertreter erstmals, um dieses Thema interfraktionell zu beraten.

Ein Ergebnis liege nicht vor, nicht einmal eine Tendenz, sagt Bürgermeister Günther Hildebrand. Es gebe neben dem Schulzweckverband noch weitere Möglichkeiten. So könnten die drei Gemeinden einen öffentlich-rechtlichen Vertrag für die Schule abschließen, Quickborn übernehme auch die Trägerschaft der Schule oder diese verbliebe beim Amt. Dass Ellerbek die Schule alleine betreibe, hält er für ausgeschlossen. "Dann müssten wir ja die beiden Gemeinden auszahlen. Das können wir uns nicht leisten." Ellerbek brauche noch nähere Informationen vom Land, wie sich die Schulkostenbeiträge künftig gestalten. Schulrat Doppke erklärt die Rechtslage: "Das ist eine Schule des Amtes. Und das Amt Pinnau trägt die Schule weiter, egal ob die beiden Gemeinden ausscheiden oder nicht." Und wenn das Amt diese Aufgabe an Ellerbek übertragen sollte, "hängt die Schule an Ellerbek".

Zurzeit gehen 361 Schüler auf die Gemeinschaftsschule Rugenbergen 113 davon aus Bönningstedt, 99 aus Quickborn, 57 aus Hasloh und 45 aus Ellerbek. Im Jahr 2010 ist die Schule aus dem Jahre 1972 aufwendig von den drei Gemeinden für drei Millionen Euro saniert und mit einer Mensa ausgestattet worden.