Uetersen/Raa Besenbek. Schlechte Aussichten für die geplanten Erweiterungen der Windkraftanlagen in Uetersen und Raa Besenbek. Da sich beide Flächen im Landschaftsschutzgebiet Pinneberger Elbmarsch befinden, hat die Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Kreises Pinneberg dem Land empfohlen, die beantragten Erweiterungen nicht zuzulassen.

Dabei bezieht sich der Kreis auf die vom Land selbst vorgegebenen "Grundsätze zur Planung von Windenergieanlagen". Gegen diese Grundsätze werde verstoßen, wenn der ursprüngliche Schutzzweck des Gebietes beeinträchtigt werde.

Laut Unterer Naturschutzbehörde ist dies in beiden Windparks der Fall. In Raa-Besenbek würde die zusätzliche Fläche zum einen in einem schützenswerten 500-Meter-Korridor innerhalb des FFH-Gebietes (Flora-Fauna-Habitat) Krückau liegen. Hinzu kommen Bedenken aufgrund der "Leitfunktion der Krückau" für den Vogelzug und als Hauptverbundachse des landesweiten Biotopnetzes.

Bei der gewünschten südwestlichen Erweiterung des Windparks in Uetersen Richtung Marsch befürchtet die UNB bei einer Erweiterung der Windkraftanlagen westlich der Stromleitungen eine "deutliche Erhöhung" der Beeinträchtigungen und Negativwirkungen aufgrund der bestehenden Barrierewirkung in Nord-Süd-Richtung sowie einer weiteren, die in West-Ost-Richtung entstehen könnte.

Hinzu kommen Bedenken der Denkmalschutzbehörde, die in der geplanten Erweiterung der Windanlage eine erhebliche Beeinträchtigung innerhalb des Umgebungsschutzbereiches zweier Kulturdenkmäler in Neuendeich-Rosengarten sieht. Dabei handelt es sich laut Kreis-Pressesprecher Marc Trampe um zwei historische Hofanlagen, deren Ursprung in die Zeit des 30-jährigen Krieges zurückreicht.

Inwieweit die Empfehlung des Kreises Einfluss auf die Landesplanung hat, bleibt abzuwarten.