"Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreitung von Schriften den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft", heißt es im Paragrafen 90 des Strafgesetzbuchs. Und weil wir unsere ohnehin schon kleine Redaktion nicht noch weiter schrumpfen wollen, halten wir uns natürlich an das Verunglimpfungsverbot. Also: Keine Glosse über Christian Wulff.

Das ist in diesen Tagen sogar ganz einfach. Denn für die meisten Bürger ist Christian Wulff immer noch ein Vorbild. Schließlich ist er nicht nur Bundespräsident. Er hat auch ein paar Dinge getan, die ihn richtig populär gemacht haben. Er sich privat Geld geliehen, um ein Haus zu kaufen - und damit die Banken, die damals gerade rund um die Uhr ihre Krise bewältigen mussten, von der zeitraubenden Bearbeitung seiner Kreditanträge befreit. Er hat bei Freunden in der Toskana Urlaub gemacht - und uns damit nicht die wenigen Ferienwohnungen weggenommen, die es dort gibt. Er hat den Rubikon wieder populär gemacht - und uns damit auf die Idee gebracht, den nächsten Sommerurlaub an den Ufern dieses schönen Flüsschens zu verbringen. Ob wir ihn überschreiten werden, ist eine andere Frage. Seit dem Anruf bei Bild-Chef Diekmann nehmen die findigen Rubikon-Fährleute bis zu 200 Euro für einen "Wulff-Trip" ans andere Ufer. Fazit: Wulff ist ein Bürgerpräsident. Wer anderes behauptet, soll niemals glimpflich davon kommen. Siehe Paragraf 90.