Fahrtüchtigkeit prüfen

4. Januar: "Die Spur des Unglücksfahrers"

Ihre Frage, ob es sinnvoll sei, Autofahrer ab einem gewissen Alter auf Ihre Fahrtüchtigkeit zu überprüfen, möchte ich positiv beantworten, obwohl ich mit 69 Jahren selbst zu dem betroffenen Personenkreis gehöre. Ich sehe darin auch keine Altersdiskriminierung, wie der ADAC-Mitarbeiter, sondern eine Möglichkeit, andere Verkehrsteilnehmer vor solchen Fahrern zu schützen, die nicht mehr in der Lage sind, ihr Fahrzeug ordnungsgemäß durch den Verkehr zu steuern. Ich meine, dass niemand, der über 70 Jahre alt ist, eine Überprüfung scheuen sollte. Diejenigen, die diese ablehnen, sind sich doch nur nicht sicher, ob sie sie auch bestehen würden. Für meinen Teil würde ich mich einem Test stellen, und bin auch ziemlich sicher, ihn zu bestehen.

Aber ich kenne auch das Beispiel eines engen Verwandten, der trotz einer eklatanten Hörschwäche nicht aufhören wollte, selbst zu fahren. Das Ergebnis waren mehrere Unfälle, glücklicherweise ohne Personenschaden. Ich meine, dass es viele solcher Autofahrer gibt und beurteile daher eine medizinische Überprüfung für ältere Verkehrsteilnehmer als angemessen.

Klaus Murr

Jung und Alt gehören dazu

Ältere Fahrer gehören genauso zum Lebensrisiko wie junge männliche Fahrer, die, wie es dann heißt, "aus ungeklärter Ursache von der Fahrbahn abkommen" und mit hoher Geschwindigkeit in den Gegenverkehr rasen. Ich verlange ja auch keinen Wesenstest für diese gefährlichen Fahrer.

Familie Petersen

Aus dem Verkehr ziehen

Wer nicht in der Lage ist, ein Auto verantwortungsbewusst zu lenken, muss aus dem Verkehr gezogen werden.

Da die Betroffenen selten Einsicht zeigen, bin ich für eine unabhängige Prüfung. Denn wer eventuell schon leicht dement ist, hat diese Einsicht nicht. Wenn dieser Fahrer nach dem Überfahren zweier Menschen nicht weiß, was er getan hat, ist "Schock" eine vielleicht nicht ganz vollständige Zustandsbeschreibung.

Ich bin 78 Jahre alt und fahre noch über 15 000 Kilometer pro Jahr, aber eine solche Schuld möchte ich mir durch "Schuldunfähigkeit" sicher nicht aufladen.

Peter Grossmann

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