Kreis Pinneberg. "Um den Kontopfändungsschutz zu sichern, muss das Recht auf ein Guthabenkonto eingeführt werden. Das fordert der SPD-Bundestagsabgeordnete Ernst Dieter Rossmann anlässlich der zum 1. Januar außer Kraft getretenen Regelung zum Schutz gegen Kontopfändungen.

Leider sei die Selbstverpflichtung der Kreditwirtschaft, jedermann ein Girokonto zur Verfügung zu stellen, gescheitert. Immer noch würden zu viele Menschen vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen und damit aus dem modernen Wirtschaftleben ausgegrenzt, sagt Rossmann. "Wir brauchen deshalb einen bundesweiten gesetzlichen Anspruch auf die Eröffnung eines Girokontos auf Guthabenbasis." Auch wenn die Regelung der schleswig-holsteinischen Sparkassen, die über die Mustersatzung ihres Verbandes in die Pflicht genommen seien, ausdrücklich positiv zu erwähnen sei, komme es auch im Norden immer wieder dazu, dass insbesondere Bürgern, deren Bonität schlecht sei oder die Kontopfändungen zu befürchten haben, die Eröffnung eines Girokontos durch Geldinstitute verweigert werde.

Auch die Einführung des sogenannten Pfändungsschutzkontos ("P-Konto") hat nach Rossmanns Angaben an dieser Praxis nichts geändert. "Da die Banken nur verpflichtet sind, bereits bestehende Girokonten in pfändungsgeschützte Konten umzuwandeln, wird der betroffene Personenkreis weiterhin vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgegrenzt."