Beziehungsdrama endete mit Erstürmen der Wohnung. Gericht entschied zugunsten des Opfers

Elmshorn/Itzehoe. Ein Sondereinsatzkommando der Polizei stürmte die Elmshorner Wohnung - und beendete die Beziehung von Rainer M., 67, und Angela K., 51. Fast zwei Jahre danach sahen sich beide im Landgericht Itzehoe wieder. Wegen Geiselnahme, Bedrohung und sexueller Nötigung musste sich Rainer M. verantworten. Er erhielt eine Bewährungsstrafe.

Dem Rentner mit krimineller Vergangenheit - er hatte 1988 in Itzehoe seine Ehefrau ermordet - wurde vorgeworfen, Mitte August 2008 aus Angst vor einer Trennung seine Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung eingeschlossen und gedroht haben, sie umzubringen. Als Angela K. die Polizei zu Hilfe rief, riss Rainer M. ihr laut Anklage das Handy weg und zerstörte es. Außerdem soll er in der Folge sexuelle Gefälligkeiten durch Einsatz eines Messers erzwungen haben. Zweiter Anklagepunkt: Bereits eine Woche zuvor soll er der 51-Jährigen gedroht haben, ihr die Kniescheiben zu zerschießen.

"So eine Äußerung ist nie gefallen", rechtfertigte sich nun Rainer M. vor Gericht - und drehte den Spieß um: Er sei quasi in seiner Wohnung Geisel von Angela K. gewesen. "Aus Mitleid habe ich sie übergangsweise bei mir aufgenommen." Nur ausziehen habe sie plötzlich nicht mehr gewollt. "Dauernd kam sie spät nachts aus der Kneipe. Ich wollte aber meine Ruhe, sie sollte raus, raus, raus", erläuterte der Angeklagte.

In der Nacht eskalierte der Streit

Eine richtige Beziehung wäre es nie gewesen. In der schicksalhaften Nacht sei die Situation dann eskaliert. "Ich habe ihr gesagt, nimm' deine Klamotten und raus." Doch Angela K. sei nicht gegangen, habe stattdessen versucht, mit ihrem Handy Fotos des nackten Angeklagten zu machen. "Dann kam es zum Gerangel", erinnerte sich Rainer M., der einräumte, am Abend davor "zwei Flaschen Portwein" getrunken zu haben. Mehr wisse er aber nicht mehr.

Angela K. schon. Sie schilderte das Geschehen exakt so, wie es in der Anklageschrift stand. Und auch ihre übrige Aussage stand im krassen Gegensatz zu der Einlassung des Angeklagten. Es hätte sehr wohl eine Beziehung gegeben. "Ich bin dann bei ihm eingezogen. Das hätte ich nicht gemacht, wenn ich zwei Wochen später wieder ausziehen soll", erläuterte Angela K. In der Folgezeit habe Rainer M. aber immer stärker getrunken und von ihr verlangt, den Kontakt zu ihren Kindern und Freunden einzustellen. "Das habe ich mir nicht gefallen lassen und mir eine eigene Wohnung gesucht." Als der Angeklagte davon erfuhr, sei er ausgerastet. Angela K., die von der Vergangenheit ihres 2003 aus der Haft entlassenen Partners wusste, will Todesängste ausgestanden haben. Stunden vergingen, ehe die Polizei den Handy-Notruf geortet und das Sondereinsatzkommando bereit war.

Mehrere Stunden verhandelte die Erste Große Strafkammer. Dann entschieden sich die Richter um Jürgen Engelmann, Angela K. zu glauben. Die Verurteilung von Rainer M. erfolgte jedoch "nur" wegen Freiheitsberaubung und Bedrohung. So kam der Elmshorner mit einem Jahr auf Bewährung davon - und nahm das Urteil sofort an.