Das Gericht ordnet zudem anschließende Sicherungsverwahrung für den Elmshorner an

Bokholt-Hanredder/Itzehoe. Die Gefängnistore werden sich für Sven S. so schnell nicht mehr öffnen. Der zuletzt in Elmshorn wohnhafte 47-Jährige wurde am Montag vom Landgericht Itzehoe wegen besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit Geiselnahme zu neun Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass Sven S. in der Nacht zum 18. Juli 2009 in Bokholt-Hanredder eine Schülerin, 19, vom Fahrrad gezerrt, in ein Maisfeld verschleppt und missbraucht hat. Anschließend fotografierte er sein gedemütigtes Opfer.

Das Verfahren lief seit Januar. Der Angeklagte hatte stets bestritten, die Tat begangen zu haben. Er nutzte am Montag sein letztes Wort, um nochmals seine Unschuld zu beteuern - und zu einer Gerichtsschelte. "Sie haben sich kein umfassendes Bild meiner Person gemacht, stützen sich nur auf meine früheren Verurteilungen." Offenbar ahnte Sven S. da bereits, dass es mit dem von seinen Verteidigern beantragten Freispruch nichts werden würde.

"Wir haben keinerlei Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten", wurde der Vorsitzende Richter Eberhard Hülsing deutlich. Die Beweislage sei mehr als eindeutig. Hülsing: "An der Strickjacke des Opfers befanden sich Sperma-Spuren, die vom Angeklagten stammen." Außerdem seien auf der Digitalkamera von Sven S. die Bilddateien des Vergewaltigungsopfers - sie waren gelöscht - wiederhergestellt worden.

Zwei Punkte, die auch die Verteidiger Bettina von Hindte und Robert Kain nicht beschönigten. Sie wiesen jedoch darauf hin, dass die junge Frau den Angeklagten im Gerichtssaal nicht wiedererkannt und direkt nach der Tat eine Personenbeschreibung abgegeben habe, die nicht auf Sven S. hindeutete. Zudem habe eine Zeugin zur Tatzeit einen Pkw flüchten sehen - und auch diese Beschreibung passe nicht zum Fahrzeug des 47-Jährigen. "Unser Mandant ist überzeugt, dass es sich um einen Racheakt von Personen handelt, die ihn für immer hinter Gittern sehen wollen."

Sven S. war bereits 1990 wegen schweren Raubes und sexueller Nötigung zu 15 Jahren Gefängnis und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Im April 2006 kam er jedoch nach einer positiven Prognose eines Gutachters auf Bewährung frei. "Es gibt seitdem mehrere Personen, die ihm nichts Gutes wollen", so Verteidigerin von Hindte. So sei bereits während der Zeit, als Sven S. im Hamburger Gefängnis Santa Fu einsaß, ein Kopfgeld in Höhe von damals 250 000 Mark auf ihn ausgesetzt worden.

Ihre alternative Version der Tat: Jemand habe ein benutztes Kondom von Sven S. gestohlen, selbst die Tat begangen und das Sperma auf die Strickjacke des Opfers geschüttet. Außerdem habe diese Person die Digitalkamera des Angeklagten entwendet, die entsprechenden Fotos gemacht, sie gelöscht und die Kamera heimlich zurückgebracht.

"Das ist außerhalb jeglicher Wahrscheinlichkeit", kanzelte Richter Hülsing diese Version ab. Sollte ein anderer an Stelle des Angeklagten die Tat begangen haben, hätte dieser eigene Spuren an Opfer und Tatort hinterlassen müssen, erläuterte der Richter. Jedoch deute das gesamte Spurenmaterial nur in eine Richtung - die des Angeklagten. Es sei außerdem wahrscheinlich, dass dieser selbst die belastenden Fotos von der Speicherkarte gelöscht habe. Es sei schließlich kaum bekannt, dass sie wieder sichtbar gemacht werden können.

"Sie haben einen Hang zu schweren Straftaten - und zwar zu solchen, bei denen ihre Opfer körperlich und seelisch schwere Schäden erleiden", stellte der Jurist fest. Sven S., so zitierte Hülsing aus dem Gutachten eines psychiatrischen Sachverständigen, leide unter einer dissozialen Persönlichkeitsstörung, er sei eine Gefahr für die Allgemeinheit und gehöre dauerhaft hinter Schloss und Riegel.

Der wollte die unangenehmen Wahrheiten nicht hören. Zunächst blieb er während der Urteilsverkündung demonstrativ sitzen - und tat dann mittendrin kund, er würde lieber in die Zelle gehen. Als der Vorsitzende Richter ihm eröffnete, er müsse nicht anwesend sein, blieb Sven S. doch - und fiel später dem Juristen noch mehrfach ins Wort.

Äußerst wortkarg präsentierten sich nach Prozessende die beiden Verteidiger. Es gilt jedoch als sicher, dass sie Revision einlegen werden. Staatsanwalt Knut Güniker, der zehn Jahre Haft und Sicherungsverwahrung gefordert hatte, sprach von einem "sorgsam abgewogenen Urteil". Auch Opferanwältin Franziska Hammer zeigte sich mit dem Richterspruch zufrieden.