Beleidigende Äußerung

"Köppl will reden, die Opposition nachzählen"

Bürgervorsteher Kleinhapel ist "nur froh, dass in Quickborn keine Praktikantin auf den Chefsessel im Rathaus gelangt ist".

Hamburger Abendblatt 8. Juni

Fassungslos macht uns die Äußerung von Herrn Kleinhapel und uns fehlen wirklich die Worte!

Was maßt sich der Bürgervorsteher von Quickborn an, Frau Johanna Skalski als Praktikantin zu bezeichnen? Das ist nicht nur niveaulos, es ist unhaltbar, dass dieser Mann weiterhin in dem Amt bleibt und uns Bürgern vorsteht!

Herr Kleinhapel, Sie haben mit dieser Aussage die Würde von Frau Skalski und all ihrer Wähler aufs Tiefste verletzt! Frau Skalski ist eine angesehene Juristin in einer eigenen Kanzlei, allein diese Tatsache verdient allen Respekt! Wir haben Frau Skalski in den letzten Wochen kennen und schätzen gelernt, ihr unser volles Vertrauen ausgesprochen und sie gewählt! Sie wurde zu unserer Hoffnungsträgerin, dass genau diese arrogante, intrigante und bürgerfeindliche Ära in Quickborn ein Ende haben und mit Frau Skalski menschliche und fachliche Kompetenz, geprägt mit Bürgernähe, Offenheit und Fairness Einzug ins Rathaus halten!

Nur knapp 24 Stunden nach der Wahl, die Sie als absolute Niederlage erkennen müssten, haben Sie mit ihrer beleidigenden Äußerung über Frau Skalski auch Ihrem Bürgermeisterfreund Herrn Köppl sicherlich keinen Dienst erwiesen, uns aber deutlich gemacht, dass wir keinen Gedanken mehr daran verlieren müssen, dass sich auch nur ansatzweise etwas verändern wird!

Fast spüren wir eine Erleichterung, dass es Frau Skalski erspart bleibt, sich mit Ihnen an einen Tisch setzen zu müssen, das hat sie nicht verdient!

Renate und Axel Niemann, Quickborn

Tiefes Niveau

Der Kommentar von Bernd Kleinhapel, er sei "nur froh, dass in Quickborn keine Praktikantin auf dem Chefsessel ins Rathaus gelangt ist", zeigt einmal mehr, auf welch tiefem Niveau hier in Quickborn in weiten Bereichen Politik gemacht wird. Herr Kleinhapel, meines Wissens von Haus aus Metzger, sei ins Stammbuch geschrieben, dass er Bürgervorsteher und nicht "Politikervorsteher" ist.

Eberhard v. Lany, Quickborn

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