Elmshorner Amtsrichter ordnet Rückabwicklung des Internet-Verkaufs an

Barmstedt. Mit dem Tod von Michael Jackson wollte ein Barmstedter Geld verdienen. Im Juli 2009, also kurz nach dem Ableben des "King of Pop", bot Daniel M. beim Internetportal Ebay eine Kopfbedeckung des Sängers an. Um zu beweisen, dass der den Hut tatsächlich bei einem Konzert in den 90er-Jahren getragen hatte, dachte sich der 21-Jährige eine skurrile Geschichte dazu aus. Das brachte den jungen Mann gestern vor das Amtsgericht Elmshorn. Der Käufer hatte den Schwindel bemerkt - und Daniel M. auf Rückerstattung der 300 Euro zuzüglich 6,95 Euro Versandkosten verklagt.

Am 20. Juli 1992 hatte der "King of Pop" während seiner Dangerous-Welttournee Station in Kopenhagen gemacht. Und dabei soll er besagte Kopfbedeckung getragen hatte. Das hatte zumindest Daniel M. auf Ebay behauptet. Wie er an den Hut gekommen sein will, hatte er ausführlich in der Verkaufsbeschreibung dokumentiert. Er habe eine Halbtante in Norwegen, die wiederum einen Cousin hat, der mit einer Dänin befreundet war. Die war beim Konzert in Kopenhagen dabei, bekam den Hut von "Jacko" geschenkt und gab ihn an den Freund weiter. Und der habe nach dem Ende der Beziehung auch den Hut loswerden wollen, woraufhin er in Barmstedt landete.

"Die Geschichte stimmt nicht", räumte Daniel M. jetzt auf Anraten seines Anwalts Christoph Heer ein. Er habe den Hut auf einem Flohmarkt in Barmstedt erworben - allerdings in dem Glauben, dass sie vom "King of Pop" getragen wurde. "Der Verkäufer hat mir die Konzertkarte vom Auftritt in Kopenhagen gezeigt." Ursprünglich sollte es ein Geschenk für seine Schwester sein, erläuterte der Barmstedter. "Die ist Fan von Michael Jackson, ist mit seiner Musik aufgewachsen." Doch dann habe er die Kopfbedeckung, für die er 120 Euro bezahlt haben will, aus Geldnot veräußern müssen.

"Für meinen Mandanten ergibt sich der Wert des Hutes daraus, dass Jackson ihn getragen haben soll", so Rechtsanwältin Cornelia Brauer. Sie machte geltend, dass "Jacko" auf seinen Tourneen stets Filzhüte trug. Bei dem verkauften Exemplar (weiß mit schwarzem Band, innen die Initialen M. J. mit Bleistift eingetragen) handele es sich jedoch um einen Strohhut der Marke Stetson. Über diesen Punkt stolperte auch Richter Christian Dornis. Er hatte Kontakt zu einem professionellen Imitator des King of Pop gesucht und intensiv mit zwei "Jacko"-Fanclubs korrespondiert. "Tatsächlich soll er immer Filzhüte getragen haben."

Was den Juristen noch stutzig machte: "Laut Aussagen der Fanclubs gab es nur zwei Möglichkeiten, an einen Original-Hut von Michael Jackson zu kommen. "Entweder hat er ihn verschenkt oder von der Bühne ins Publikum geworfen." Jedoch seien verschenkte Hüte stets vom "King of Pop" signiert worden. Und wenn der etwas in die Menge geworfen habe, hätten sich seine Fans darum geprügelt. Dornis: "Dann würde ich den Hut eher in zerrissener Form erwarten." Das Modell sei jedoch in neuwertigem Zustand.

Der Jurist hatte auch Fotos des Konzerts besorgt, bei dem Michael Jackson beim Song "Smooth Criminal" besagte Kopfbedeckung trägt und sie mit Bildern des von Daniel M. verkauften Exemplars verglichen. "In der Form ähnlich", lautete sein Urteil. Jedoch würden die Bilder nicht dokumentieren, "aus welchem Material der Hut ist". Daher ist für Dornis klar: "Nach menschlichem Ermessen hat Michael Jackson den Hut nicht getragen. Das ist so sicher wie der Umstand, dass Michael Jackson tot ist", erläuterte der Jurist. Und fügte hinzu: "Obwohl letzteres ja nicht völlig sicher sein soll."

Daniel M. muss jetzt den Kaufpreis zurückerstatten - und bekommt im Gegenzug seinen Hut zurück. Den hatte die Klägervertreterin gestern nicht dabei. So wurde die Hoffnung von Richter Dornis, "dass der Hut vor der versammelten Weltpresse gegen 300 Euro zurückgetauscht wird", enttäuscht.