4000 Euro Gebühren ans Gesundheitsamt? Der Kreis signalisiert Lösung

Uetersen/Pinneberg. Sie sind nicht wegzudenken aus den Schulen: Eltern, vornehmlich Mütter, die seit vielen Jahren in ihrer Freizeit den Betrieb der Schul-Cafeterien aufrechterhalten. Doch in Uetersens Schulen haben die engagierten Eltern offenbar jahrelang ohne den Segen des Gesundheitsamtes Brötchen geschmiert und Würstchen verkauft. Der Missstand fiel auf, nachdem im Rahmen des Arbeitskreises Mensa vereinbart wurde, dass die Cafeterien der Regionalschule sowie des Ludwig-Meyn-Gymnasiums von der neuen Mensa beliefert werden und der Cafeteriabetrieb organisatorisch weiter bestehen soll wie bisher.

Was dafür jedoch fehlt, ist die erforderliche "gesundheitsamtliche Erstbelehrung" für den Cafeteriabetrieb. Diese müsse nun beim Kreis Pinneberg nachgeholt werden, lautet die Empfehlung der Uetersener Verwaltung in einer Beschlussvorlage für den Schulausschuss am 10. Juni - was mit erheblichen Kosten verbunden wäre: Pro Person kostet die amtliche Belehrung 19,50 Euro. In der Regionalschule Uetersen sind 72 Personen betroffen, macht 1404 Euro an Gebühren. Im Ludwig-Meyn-Gymnasium kommen bei 131 Personen sogar 2554,50 Euro zusammen. Insgesamt rund 4000 Euro, die laut Vorlage im 1. Nachtragshaushalt bereitgestellt werden müssen.

Doch dazu muss es nicht kommen. Wie Kreis-Pressesprecher Andreas Köhler mitteilte, tragen an anderen Schulen im Kreis beispielsweise gemeinnützige Vereine die Belehrung der Cafeteria-Eltern - und diese Vereine seien von den Gebühren befreit. Außerdem prüfe der Kreis derzeit, ob gemeindliche Schulträger nicht grundsätzlich von den Gebühren der Belehrung des Gesundheitsamtes befreit werden können. Fakt sei jedoch, so Köhler, dass alle Cafeteria-Eltern die Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Erstbelehrung haben müssen.

Uetersens Bürgermeisterin Andrea Hansen findet es gut, dass der Kreis Entgegenkommen signalisiert. In welchem Rahmen die 203 Uetersener Cafeteria-Helferinnen belehrt werden, wird noch abzuklären sein.