Der Vergabesenat des Oberlandesgerichtes in Schleswig hat am Donnerstagnachmittag eine Klage der Firma Impala/Rahimi gegen den Kreis Pinneberg abgewiesen.

Kreis Pinneberg. Zuvor hatte bereits die Vergabekammer des Innenministeriums für den Kreis entscheiden. Dagegen hatte Impala wiederum Rechtsmittel eingelegt.

Die jetzt ergangene Entscheidung ist nicht mehr anfechtbar. Die Klage richtete sich gegen einen Kreistagsbeschluss vom Mai 2009. Das Gremium hatte den Umzug der Kreisverwaltung nach Elmshorn und als Voraussetzung dafür den Mietvertrag für das Talkline-Gebäude abgesegnet. Zuvor hatte der Kreistag wegen Unzuverlässigkeit den Vertrag mit dem Investor Impala gekündigt, der am Pinneberger Güterbahnhof ein neues Kreishaus bauen und an den Kreis vermieten sollte.

Impala hatte in der Klage mit einem Streitwert von 50 Millionen Euro vorgebracht, dass der Kreis mit dem Vertragsabschluss für das Talkline-Gebäude gegen vergaberechtliche Bestimmungen verstoßen habe. "Für Mietverträge ist ein Vergabeverfahren nicht notwendig", so Christiane Wien, Sprecherin des Oberlandesgerichts. Das Gericht habe den vom Kreis geschlossenen Vertrag als Mietvertrag bewertet, auch wenn darin bauliche Veränderungen des Gebäudes enthalten seien. Daher habe der Vertrag Bestand. "Wir freuen uns, dass wir nunmehr Rechtssicherheit haben", so Kreissprecher Marc Trampe.