Die Luft für Sven S. wird dünner. Im Vergewaltigungsprozess von Bokholt-Hanredder wird der 47-Jährige durch ein neues, gestern vorgelegtes DNA-Gutachten schwer belastet. Der sechste Prozesstag vor dem Landgericht Itzehoe ist am 12. April.

Bokholt-Hanredder/Itzehoe. Die Expertise, die von der Verteidigung mit Billigung des Gerichts in Auftrag gegeben worden war, weist nach, dass die Sperma-Spuren auf der Strickjacke des Opfers Inga T. (19, Name geändert) eindeutig vom Angeklagten stammen.

Zu diesem Ergebnis war bereits eine vom Landeskriminalamt (LKA) vorgenommene Untersuchung gekommen. Diese war jedoch von den beiden Verteidigern Bettina von Hindte und Robert Kain angezweifelt worden.

Ihrem Mandanten Sven S. wird vorgeworfen, die aus Barmstedt stammende Schülerin in der Nacht zum 18. Juli in Bokholt-Hanredder von ihrem Fahrrad gezerrt und in einem Maisfeld vergewaltigt zu haben. Der Angeklagte selbst hat im bisherigen Verlauf des Verfahrens geschwiegen.

Das Schweigen wird er nun brechen. So kündigte Verteidiger Kain an, dass sein Mandant sich zu seinem Werdegang sowie seinen persönlichen Verhältnissen äußern werde. Auch werde er Angaben zum Tattag machen. Ob er auch auf die ihm gemachten Vorwürfe eingeht, blieb offen.

Der sechste Prozesstag vor dem Landgericht Itzehoe ist am 12. April. Bis dahin wollen die Verteidiger die Expertise des Bremer Labors - gestern waren die Ergebnisse nur mündlich übermittelt worden - genau auswerten. Die Anwälte kündigten zudem an, diverse Beweisanträge stellen zu wollen. Unter anderem wollen sie die Verfasserin des LKA-Gutachtens vernehmen lassen.

Bereits gestern wurde einiges über den Werdegang des Angeklagten bekannt. So wuchs Sven S., nachdem seine Mutter wegen Misshandlung seines kleinen Bruders verurteilt und die Ehe der Eltern geschieden worden war, zunächst in Heimen, dann bei seinem Großvater und schließlich bei seinem Vater auf. Nach Abschluss der Hauptschule 1978 und dem Abbruch einer Bäckerlehre machte der 47-Jährige nur noch durch Straftaten auf sich aufmerksam. Immer wieder wurde er wegen Diebstahls, Urkundenfälschung oder Hausfriedenbruch verurteilt und saß im Gefängnis. Sobald er freikam, beging er neue Taten. 1983 brach Sven S. aus einer Haftanstalt aus, 1988 nutzte er einen Freigang zur Flucht.

In den dann folgenden Monaten steigerte sich die Schwere der Gesetzesverstöße erheblich. Gemeinsam mit seinem Bruder und zwei weiteren Komplizen brach Sven S. nachts in Häuser ein. Die zumeist schlafenden Bewohner wurden überwältigt, gefesselt und mit Waffen bedroht. Die Opfer wurden verbal und körperlich schwer misshandelt, um Geldverstecke sowie Geheimnummern von EC-Karten herauszupressen. Drei Frauen mussten schwere sexuelle Übergriffe erdulden. 1990 wurde Sven S. vom Landgericht Lüneburg zu 15 Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Im April 2006 kam er dank einer positiven Prognose eines Gutachters frei.