Formsache?

"Innenministerium: Grimme ist Landrat", Pinneberger Zeitung vom 31. Dezember

Dr. Grimme wurde von den Bürgern des Kreises Pinneberg für eine Amtszeit vom 1. Oktober 2003 bis zum 30. September 2009 gewählt. Gemäß Vorschaltgesetz des Landes Schleswig-Holstein vom 12. Dezember 2008 kann die Amtszeit verlängert werden, wenn spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit der Landrat und der Kreistag einer Verlängerung zustimmen. Beides ist offenbar fristgemäß geschehen.

Das Vorschaltgesetz besagt jedoch auch, dass Paragraf 46 (3) Kreisordnung vom 28. Februar 2003 eingehalten werden muss. Dieser Absatz lautet: "Bei einer Wiederwahl ist eine neue Ernennungsurkunde auszuhändigen, danach ist der Diensteid zu leisten."

Das obligatorische Ablegen des Diensteids ist bisher nicht erwähnt worden.

Unbestritten hat Dr. Grimme weder eine Ernennungsurkunde erhalten, ist also nicht erneut zum Landrat ernannt worden, und unbestritten hat er den Diensteid nicht erneut abgelegt. Wie kann das Innenministerium Schleswig-Holstein erklären, Dr. Grimme sei Landrat, die Einhaltung der auch gemäß Vorschaltgesetz bindenden Vorschrift sei nur eine "Formsache"?

Die Bedingungen für eine Verlängerung der Amtszeit von Dr. Grimme als Landrat über den 30. September 2009 hinaus sind im Kreis Pinneberg wohl nicht erfüllt.

G. Grünberg, Pinneberg

Landrat abschaffen!

In Anbetracht der schwierigen Finanzlage des Landes SH stellt sich die Frage, ob die Ausschreibung eines Landrates für den Kreis Pinneberg überhaupt noch zeitgemäß ist. Dieser Posten schafft nur Ärger und Missmut in den Fraktionen und in der Bevölkerung. Dieses ist in der Vergangenheit durch den Landrat Grimme deutlich zum Ausdruck gekommen. Ein solcher Sparkurs, den Landrat gesetzlich abzuschaffen, könnte ein erstes Zeichen einer sinnvollen Verwaltungseinsparung sein.

Horst Rindfleisch, per E-Mail

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