Das Foto eines blutunterlaufenen Handabdruckes auf dem Gesicht des einjährigen Jan-David lieferte am Ende den bedrückenden Beweis für die Schuld. Bis zu diesem Moment hatte der Angeklagte Alexander G. (28) vor dem Landgericht Itzehoe abgestritten, für den Schädelbruch seines kleinen Ziehsohns im Juli 2007 verantwortlich zu sein.

Itzehoe/Pinneberg. "Wenn ich dieses Foto meinen Studenten vorlege, erwarte ich eine klare Antwort", erläuterte Gutachterin Dragana Seifert dem Gericht. "Das ist ein Lehrbuchbild für einen Schlag mit der Hand gegen den Kopf", so die Rechtsmedizinerin. Anwalt Gerd Schröder überzeugte daraufhin seinen Mandanten, die Berufung gegen das im April dieses Jahres vom Amtsgericht Pinneberg ausgesprochene Urteil zurückzunehmen. Das Schöffengericht hatte Alexander G. wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft hatten Berufung gegen das Urteil eingelegt.

Jan-Davids Mutter Caroline K. (22) hatte im Juli 2008 im Klinikum Pinneberg ihr zweites Kind zur Welt gebracht. Ihr damaliger Freund und heutiger Ehemann Alexander G. betreute derweil den kleinen Jan-David in der Pinneberger Wohnung des Paares. Was genau am Morgen des 10. Juli 2008 geschah, konnte das Gericht nicht klären. Der Verurteilte hatte bis zuletzt ausgesagt, er habe Jan-David nach einem kurzen unbeobachteten Moment schreiend neben einem Glastisch im Wohnzimmer auf dem Boden liegend gefunden. Ein Rutscheauto habe auf dem Kind gelegen. Fest steht, dass Alexander G. seiner Lebensgefährtin im Klinikum eine SMS schickte, in der er vom Unfall und von Blessuren des Kleinen berichtete. Die Mutter orderte Freund und Sohn ins Krankenhaus zur Untersuchung. Die behandelnde Kinderärztin stellte den Schädelbruch fest und alarmierte aufgrund der Art der Verletzungen den Fachdienst Jugend des Kreises Pinneberg und die Polizei. Die nahm die Ermittlungen auf. Jan-David und sein neugeborener kleiner Bruder wurden vom Jugendamt in Obhut genommen und zunächst einer Bereitschaftspflegefamilie untergebracht. Inzwischen hat ein psychologisches Gutachten die heute verheiratete Caroline G. als erziehungsunfähig eingestuft. Beide Jungen leben nun in einer Dauerpflegefamilie. Das Ehepaar G., das heute in Mainz bei Freunden lebt, galt beim Fachdienst Jugend als "Risiko-Familie". Die junge Mutter, die bereits 2007 Familienhilfe beantragt hatte, sei allein mit ihrem ersten Kind überfordert gewesen, so Sozialpädagogin Birgit Lillie. Der Österreicher Alexander G. war in seiner Heimat wegen Gewalttaten zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Durch die Rücknahme der Berufungen ist das Urteil des Amtsgerichtes Pinneberg rechtskräftig. Jan-Davids Mutter brach nach Ende der Berufungsverhandlung auf dem Flur des Landgerichtes Itzehoe in Tränen aus. Bis zuletzt hatte sie gehofft, dass ihre beiden Kinder nach einem Freispruch für ihren Ehemann zurück in die Familie kommen können.