In der Vergangenheit plagte sich die Verwaltung bei radikalen Rückschnitten mit Gutachtern und Gegengutachtern.

Halstenbek. Mit einer einschneidenden Maßnahme im wahrsten Sinne des Wortes prescht die Gemeinde Halstenbek vor, um die Belange des Baumschutzes zu verbessern. Es geht darum, künftig nicht nur das Fällen von Bäumen zu reglementieren und genehmigungspflichtig zu machen. "Wir verpflichten die Grundeigentümer auch dazu, die artgerechte Pflege und Erhaltung ihrer Baumriesen nach den Vorgaben der ZTV-Baumpflege durchzuführen", sagt Umweltfachmann Henning Willers. "Damit bekommt Halstenbek die schärfste Baumschutzregelung Schleswig-Holsteins."

Hinter der Abkürzung ZTV verbergen sich die "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen" für Baumpflege und -sanierung. Dieses 93-seiten Regelwerk ist für Gartenbaubetriebe bindend. Wesentliches Ziel sei es, den Habitus, also das äußere Gesamtbild eines Baums, zu erhalten, erläutert Willers. Optimal sei die Baumpflege, wenn von Eingriffen nach dem Schnitt nichts zu erkennen sei. "Das ist so ähnlich, wie bei einem guten Friseur", sagt Willers. Bisher war es den Grundeigentümern weitgehend freigestellt, wie sie die vermeintlich artgerechte Pflege und Erhaltung ihrer Bäume sicherstellten.

Abschreckende Beispiele, wie bis zu 20 Meter hohe, einst stolze Bäume dilettantisch verkatscht, laienhaft ausgedünnt oder rücksichtslos fast bis zum Stamm zurückgestutzt wurden, sind an der Feldstraße 30 zu besichtigen. Da packt nicht nur den Umweltberater aus dem Rathaus das kalte Grausen. "Mit unserem guten Ruf als Baumschulgemeinde hat das nichts mehr zu tun", sagt Willers und blickt auf das amputierte halbe Dutzend einst prachtvoller Eichen.

Die geplante Verschärfung des Baumschutzes dürfte von manchen Eigentümern als Eingriff in ihre Privatbelange empfunden werden. Hinzu kommt, dass es die Baumpflege nicht zum Nulltarif gibt. Willers rechnet mit Kosten von 600 Euro pro Baum. Pflegemaßnahmen würden etwa alle fünf Jahre nötig sein. Private Eigeninitiative hält Willers bei den mehr als haushohen Baumriesen kaum für praktikabel und zudem für höchst gefährlich. Schließlich gehe es gemäß Satzung um Bäume mit einem Mindeststammumfang von 100 Zentimetern in einem Meter Höhe. "Das sind vor allem ausgewachsene Linden, Ahorne, Eichen und Buchen", erläutert der Umweltschützer.

Bisher gab es häufig kostenintensive Auseinandersetzungen mit Gutachten und Gegengutachten, wenn es um Pflegemaßnahmen ging, erinnert sich Willers. Die neue Regelung schaffe verbindliche Richtlinien.

Betroffen seien in Halstenbek etwa 80 Bäume auf Privatgrund. Doch auch für Bäume auf öffentlichem Grund gelte die Satzung. Dort sei die Gemeinde in der Pflicht.

Am Dienstag, 17. November, wird die Satzungsänderung im Umweltausschuss beraten. Willers rechnet mit breiter Zustimmung der Fraktionen.