Die fünf von Fluglärm betroffenen Orte Quickborn, Hasloh, Norderstedt, Ellerau und Henstedt-Ulzburg haben sich in Quickborn auf einen Forderungskatalog geeinigt:

Quickborn. Die fünf von Fluglärm betroffenen Orte Quickborn, Hasloh, Norderstedt, Ellerau und Henstedt-Ulzburg haben sich in Quickborn auf einen Forderungskatalog geeinigt: Diese Anliegen soll das Kieler Verkehrsministerium bei einem Gespräch mit der Hamburger Wirtschaftsbehörde durchsetzen.

"Einigkeit macht stark", sagt Eberhard von Lany, Sprecher der Interessengemeinschaft Flugschneise-Nord. Er hofft darauf, dass dies zu einem Durchbruch für seine 350 fluglärmgeplagten Mitglieder führt.

Hauptforderung der Kommunen ist, die Starts und Landungen über die nördliche Bahn auf höchstens 60 000 im Jahr zu begrenzen. Das wären 15 000 weniger Flugzeuge, als die Schleswig-Holsteiner im vorigen Jahr über ihren Dächern zu hören bekamen. Zudem solle ihr Anteil über die nördliche Landebahn auf 35 Prozent aller Flugbewegungen begrenzt sein. Dieser Anteil liegt seit Jahren bei etwa 45 Prozent.

Außerdem fordern die Fluglärmopfer, die Zahl der Flugzeuge zwischen 22 und 7 Uhr noch weiter zu reduzieren. Da habe sich zum Teil schon etwas zum Guten bewegt, sagt Haslohs Bürgermeister Bernhard Brummund.

Wie bereits von der Fluglärmschutzkommission beschlossen, aber nicht von Hamburg umgesetzt, fordern die fünf Kommunen, die Bahnbenutzungsregelung probeweise auszusetzen, die grundsätzlich die Flugzeuge Richtung Norden starten und die Bahn in Richtung Alsterdorf in Ruhe lässt.

Ein höheres Landeentgelt für laute Maschinen sowie eine Ausweitung des Fluglärmschutzprogramms auf weitere Anlieger sind ebenfalls Forderungen. Von Lany: "Jetzt kommt es darauf an, dass die Landesregierung in Kiel sich dahinter klemmt."