Das sagt Adlershorst: Im Zuge der ersten Aushub- und Verbauarbeiten kam es auf Grund einer unvorhersehbaren Bodenbeschaffenheit zu erhöhten Verformungen im Bereich der ersten Felder des Baugrubenverbaus.

Diese Arbeiten wurden von Adlershorst unverzüglich gestoppt und die ausgehobenen Bereiche umgehend wieder verfüllt. Auswirkungen aus diesem Vorgang haben sich beim Nachbargebäude Kieselbach mit erheblicher zeitlicher Verzögerung in Form von Rissen gezeigt. Die Größe und Veränderung der Risse wurden und werden permanent durch ein Vermessungsbüro beobachtet. Um den eingetretenen Schaden zu begrenzen, wurde ein Spezialunternehmen hinzugezogen, welches eine Stabilisierung der Gründungssituation sowie eine teilweise Kompensation der eingetretenen Setzungen durchführen sollte. Hierzu fand ein erster gemeinsamer Termin mit den beteiligten Rechtsanwälten im August statt. Am 8. Oktober wurde schließlich Einvernehmen erreicht und am 13./14. Oktober die Arbeiten durchgeführt.

Dabei konnte eine Setzung von etwa zwei Zentimetern weitestgehend rückgängig gemacht werden. Auch Rissbreiten konnten reduziert werden.

Zur Beseitigung der natürlich dennoch weiterhin vorhandenen Risse hat Adlershorst bereits ein weiteres Fachunternehmen beauftragt und wartet auf Zustimmung zur Durchführung dieser Arbeiten. Die Baugenossenschaft und deren Sachversicherer werden in jedem Fall für die durch ihr Bauvorhaben eingetretenen Schäden einstehen.