Dem Angeklagten war die Enttäuschung deutlich anzumerken. Auch in zweiter Instanz ist Danny P. aus Elmshorn schuldig gesprochen worden.

Elmshorn/Itzehoe. Die Kleine Strafkammer des Landgerichts Itzehoe verurteilte den 33-Jährigen wegen schwerer Körperverletzung zu zwei Jahren und sieben Monaten Haft - und zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 250 000 Euro.

Danny P. hatte auf ein anderes Urteil gehofft. Auf einen Freispruch - wie ihn auch sein Verteidiger Christoph Heer beantragt hatte. Oder zumindest auf eine Bewährungsstrafe. "Wir sind nicht zufrieden und werden erneut Revision einlegen", so Heer.

Er und sein Mandant hatten bereits das Urteil des Amtsgerichts Elmshorn vom Februar 2009 angefochten, das mit drei Jahren Haft noch etwas höher ausfiel. Bereits damals war ein Schmerzensgeld an das Opfer in Höhe von 250 000 Euro verfügt worden. Verhandelt wurde ein Vorfall aus der Nacht zum 3. Oktober 2007 im "Cult", als Danny P. und Stefan C. (43), der bereits auf dem rechten Auge blind war, in Streit geraten waren. Die Ursache, so führte Richter Klaus Emmermann in der Urteilsbegründung aus, waren beleidigende Worte, die das spätere Opfer über die damalige Freundin des Angeklagten äußerte.

Heute ist Danny P. mit einer anderen Frau verheiratet, hat mit ihr ein Kind. Eine Arbeitsstelle in einem chemischen Betrieb hat der Hauptschulabsolvent, der sich in Privatinsolvenz befindet, auch. Das Urteil würde für ihn den Gang ins Gefängnis bedeuten - und die mühsam aufgebaute finanzielle Sicherheit beenden.

Die Kammer stellte jedoch klar, dass sie an der Schuld des Angeklagten - er hatte sich auf Erinnerungslücken in Folge übermäßigen Alkoholgenusses berufen - keine Zweifel hat. Sie stützt sich auf die Aussagen des Opfers - und auf eine Art Geständnis, dass der Angeklagte später gegenüber seiner damaligen Freundin ablegte. Und Richter Emmermann machte deutlich, dass eine Bewährungsstrafe aufgrund der schlimmen Folgen der Tat nicht in Frage kommt. So hatte Danny P. dem Opfer vermutlich ein Bierglas ins Gesicht geschmettert - und dabei das gesunde linke Auge von Stefan C. so stark verletzt, dass er erblindete. Der "Rabatt" von fünf Monaten gegenüber dem ersten Urteil ergibt sich daraus, dass die Berufungskammer dem Angeklagten eine verminderte Schuldfähigkeit infolge Alkoholgenusses zubilligte.