Heftiger Kritik von vielen Seiten, teils sogar Anfeindungen war die Stadtsparkasse Wedel ausgesetzt gewesen, weil sie vor einigen Jahren faule Kredite verkauft hatte - jetzt fühlt sich das Institut durch den Bundesgerichtshof jedoch bestätigt (AZ: XI ZR 225/08)

Wedel. "Wir begrüßen die Entscheidung, denn wir sind nochmals darin bestätigt worden, dass wir uns ordnungsgemäß gegenüber unseren Kunden verhalten haben", sagt Vorstandsvorsitzender Marc Cybulski.

Damit scheiterte der Wedeler Anwalt Michael Middelmann, der für mehrere Mandanten zunächst vors Landgericht Itzehoe gezogen und übers Oberlandesgericht Schleswig schließlich bis nach Karlsruhe gegangen war. Middelmann hatte die Ansicht vertreten, dass mit dem Forderungsverkauf an ein anderes Geldinstitut das Bankgeheimnis gebrochen werde. Bereits die Vorinstanzen hatten die Klage abgewiesen, nun wurde auch die Revision des Klägers zurückgewiesen.

Wie berichtet, hatte die Stadtsparkasse Wedel Forderungen aus Krediten verkauft, die von den Kreditnehmern nicht ordnungsgemäß bedient worden waren - dagegen wollten sich die Schuldner zur Wehr setzen. Es ging insgesamt um einen zweistelligen Millionenbetrag, den das Geldinstitut dafür erhielt. Der Fall machte bundesweit Schlagzeilen und führte zu Konflikten der Sparkasse mit einigen Medien, die nach falscher Berichterstattung sogar Unterlassungserklärungen unterschreiben mussten.

"Wir freuen uns, dass wir nunmehr in drei Instanzen Recht erhalten haben", sagt Cybulski. Dieses gute Ergebnis habe man erwartet, da man im Vorwege die Problematik intensiv geprüft habe. Dass über den für die Sparkasse Wedel positiven Ausgang in der Hauptausgabe der "Tagesschau" berichtet wurde, nahm Cybulski ebenfalls mit Freude zur Kenntnis.