Ein 20-jähriger Elmshorner muss sich seit gestern wegen versuchten Totschlags, schwerer Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung in sechs Fällen sowie Nötigung vor dem Landgericht Itzehoe verantworten.

Itzehoe/Elmshorn. Die Staatsanwaltschaft hält dem Angeklagten vor, am 22. Juni 2008 gegen 1.30 Uhr mit vier anderen Männern in Barmstedt in der Nähe des Spanischen Zentrums in eine Massenschlägerei geraten zu sein, in deren Verlauf er fünf Personen zum Teil äußerst schwere Stichverletzungen zugefügt haben soll. Einem jungen Mann soll er mehrfach in den Rücken gestochen haben. Eine dieser Stichverletzungen führte beim Opfer zu einem lebensbedrohlichen Lungenkollaps. Deshalb wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten versuchten Totschlag vor. Durch die Art und Weise des Stiches habe er den Tod des Opfers in Kauf genommen, so der Staatsanwalt. Einem anderen Jugendlichen soll der Angeklagte mehrmals in die linke Brust sowie einem dritten Opfer zwei potenziell lebensgefährliche Stichverletzungen am Rücken und in der rechten Gesäßregion sowie stark entstellende Schnittverletzungen im Bereich des linken Augenlides und der Schläfenregion zugefügt haben.

Der Angeklagte schwieg gestern im Gerichtssaal zu den Vorwürfen. Laut Anklageschrift könnte die Schuldfähigkeit des Angeklagten während der Taten erheblich vermindert gewesen sein. Eine Blutprobe in der Tatnacht hatte auch ergeben, dass der Angeklagte Alkohol und Cannabis konsumiert hatte. Gestern vernahm das Gericht bis in den Nachmittag hinein neun Zeugen, darunter auch einige Opfer der Messerstecherei. Die meisten konnten sich an die Vorgänge in jener Juninacht nur bedingt erinnern, weil sie selbst alkoholisiert gewesen waren. Ein unbeteiligter Zeuge identifizierte allerdings den Angeklagten im Gerichtssaal als den Täter.

Die 3. Große Jugendkammer wird nicht nur über die Tat, über die Anwendung des Jungendstrafrechts und die Strafbarkeit des Angeklagten befinden müssen. Das Gericht wird auch entscheiden müssen, ob der Angeklagte wegen verminderter Schuldfähigkeit oder Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss.

Den Angeklagten erwarten nach Jugendstrafrecht bis zu zehn Jahre Freiheitsentzug, anderenfalls für den versuchten Totschlag eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren, für die schwere Körperverletzung bis zu zehn Jahre und für die gefährliche Körperverletzung zwischen sechs und zehn Jahren. Die Verhandlung wird am 23. September, fortgesetzt.