Es hätte eine romantische Sommernacht werden können. Zumindest hatte Roman L. (30) sich darauf eingestimmt, als Sophie K. (20) den Schenefelder Systemadministrator am 2. August 2008 anrief und ihn einlud, mit ihr zur Flatrate-Party in die Schenefelder Diskothek “Good Times“ zu gehen.

Schenefeld/Pinneberg. Die Nacht endete nach einem gemeinsamen Besäufnis im Bett der Schenefelderin, in dem Roman L. die junge laut Anklage Frau missbrauchte.

Gestern trafen sich eine verweinte Sophie K. und ein sachlich-ernster Roman L. vor dem Schöffengericht Pinneberg wieder, als Angeklagter und als Nebenklägerin. Die Staatsanwaltschaft warf dem 30-Jährigen sexuellen Missbrauch einer widerstandunfähigen Person vor. Der Anklagte hatte laut Staatsanwalt die in der Tatnacht betrunkene Sophie K. auf ihren Wunsch in den frühen Morgenstunden im Taxi nach Hause begleitet und in ihre Wohnung und ins Bett gebracht. Der Angeklagte gab in seiner Aussage zu, Sophie K. entkleidet zu haben und sich - ebenfalls betrunken - nackt zur ihr gelegt zu haben. Er habe ihr Verhalten als Aufforderungen zu zärtlichen Handlungen wie Küssen und Streicheln aufgefasst. Sophie K. hatte bei der Polizei ausgesagt, sie sei aufgewacht, während Roman L. den Geschlechtsverkehr vollzog. Davon wollte der Angeklagte zunächst nichts wissen. Auf Nachfrage von Richter Jens Woywood antwortete er: "Ich bin mir sicher, dass ich keine Erektion hatte." Richter Woywood glaubte dem Angeklagten nicht, zumal dieser bereits die Schilderung einer anderen Situation korrigiert hatte, und zwar aufgrund einer vorliegenden DNA-Analyse von Proben, die vom Morgen nach der Tat stammten.

Ein Gespräch zwischen Staatsanwälten, Verteidigern, der Anwältin der Nebenklägerin sowie dem Angeklagten hinter verschlossenen Türen veranlassten Roman L. schließlich, seine Aussage ändern: "Mein Mandant kann Geschlechtsverkehr in der Nacht nicht ausschließen", so Verteidiger Christoph Heer.

Das Gericht verurteilte Roman L. wegen sexuellen Missbrauchs in einem minderschweren Fall zu einem Jahr Freiheitsstrafe mit Bewährung und einer Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 4000 Euro an das Opfer. "Der Angeklagte sei mit 2,2 Promille Alkohol im Blut wie die Beschädigte schwer betrunken gewesen. Zudem sei der Angeklagte in Sophie K. verliebt gewesen. Dies sei strafmildernd anzusehen. Der Angeklagte nahm das Urteil mit gesenktem Kopf entgegen. Zuvor hatte er sich bei Sophie K. entschuldigt: " Sophie, es tut mir leid, dass alles so gekommen ist."