Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass der Pensionär seine Freundin getötet und zur Vertuschung die Matratze in Brand gesetzt hatte.

Elmshorn/Itzehoe. Regungslos nahm Kurt P. das Urteil entgegen. Der 65-jährige Horster muss wegen Brandstiftung mit Todesfolge, versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zwölfeinhalb Jahre hinter Gitter. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Itzehoe sah es als erwiesen an, dass der pensionierte Justizvollzugsbeamte am 29. August 2007 seine Lebensgefährtin Renate E. (63 gest.) im Schlafzimmer ihrer Elmshorner Wohnung getötet und zur Vertuschung seiner Tat die Matratze in Brand gesetzt hat.

Kernpunkt des Verfahrens war die Frage, ob die von dem Angeklagten im Januar 2009 bei der Kripo und einen Tag später beim Haftrichter abgelegten Geständnisse vor Gericht verwertet werden durften. Kurt P. hatte zu Prozessbeginn seine Aussagen widerrufen und zur Tat die Aussage verweigert. Daraufhin hatte die Kammer die Kriminalbeamten und den Haftrichter als Zeugen angehört.

Ihnen gegenüber hatte der Horster eingeräumt, am Tatabend seine Lebensgefährtin besucht und mit ihr in Streit geraten zu sein. Nachdem sie ihn wegen seiner Impotenz verhöhnt habe, will der Rentner der auf dem Bett liegenden Frau ein Kissen auf das Gesicht gedrückt haben. Anschließend zündete er laut eigener Aussage in der Annahme, Renate E. getötet zu haben, mit einem Feuerzeug die Matratze an, um die Spuren zu verwischen.

"Es gibt keine Spuren, die auf Herrn P. als Täter hindeuten", so Verteidiger Torben Schneider. Einziges Beweismittel sei das frühere Geständnis des Angeklagten. Schneider: "Ich bin der Auffassung, dass dieses durch verbotene Methoden zustande gekommen ist." Daher verlangte Schneider einen Freispruch seines Mandanten.

Laut Schneider hätten der Kripo-Beamte und eine beteiligte Rechtsreferendarin massiv emotional auf Kurt P. Druck ausgeübt, sie hätten ihm eine Hinzuziehung seines Anwalts ausgeredet und ihm suggeriert, dass er bei einem Geständnis mit einer Bewährungsstrafe davonkommen könnte. "Er war angespannt, er war genervt, die Situation hat ihn überfordert." Dies sei brutal ausgenutzt worden.

Staatsanwalt Knut Güniker, der lebenslange Haft für Kurt P. beantragt hatte, bezeichnete die Vorgehensweise der Ermittler als "völlig legitim". Er stellte das "mitleidlose und berechnende Vorgehen" des Angeklagten in den Mittelpunkt seines Plädoyers. So habe Kurt P. das Feuer in dem Wissen gelegt, dass sich die hilflose, schwerbehinderte Tochter der Lebensgefährtin ebenfalls in der Wohnung aufhielt. Außerdem habe er billigend in Kauf genommen, dass durch das Feuer andere Bewohner des Mehrfamilienhauses zu Schaden kommen könnten.

Und nicht zuletzt habe er dem Opfer "besondere Schmerzen zugefügt". So war Renate E., die nach der Attacke mit dem Kissen nur bewusstlos war, noch einmal während des Feuers zu Bewusstsein gelangt. Mit schwersten Verbrennungen hatte sie offenbar noch versucht, zum Fenster zu gelangen, war dann jedoch vor dem Bett zusammengebrochen. Weil Fenster und Tür geschlossen waren, verlosch das Feuer mangels Sauerstoff von selbst.

"Die Kammer ist überzeugt, dass der Angeklagte die Tat begangen hat", so der Vorsitzende Richter Eberhard Hülsing. Er bezeichnete die Methoden der Kripo-Beamten als "sehr eigenwillig", jedoch nicht verboten. Daher sei das Geständnis verwertbar. Anders als der Staatsanwalt unterstellte die Kammer dem Angeklagten keine Tötungsabsicht. Er habe lediglich das Kissen benutzt, um für Ruhe zu sorgen. Daher blieb das Strafmaß erheblich unter der Forderung des Staatsanwalts.

"Ich finde, der hat zu wenig bekommen." Die in Holm lebende Tochter der Toten zeigte sich nach der Urteilsverkündung enttäuscht. Verteidigung und Staatsanwaltschaft kündigten an, das Urteil zu prüfen. "Ich werde, allein um die Frist zu wahren, Revision einlegen", so Verteidiger Schneider.