Fahrgäste, die ihre Fahrräder mit in die AKN-Züge nehmen möchten, bittet das Bahnunternehmen um Rücksichtnahme auf die anderen Fahrgäste. Es habe in jüngster Zeit häufig Beschwerden gegeben, teilt AKN-Sprecher Jörg Minga mit.

Quickborn. So bestehe grundsätzlich kein Anspruch darauf, ein Fahrrad mit in den Zug zu nehmen, betont Minga. "Die Mitnahme von Rollstuhlfahrern und Kinderwagen besitzt immer Vorrang", sagt der AKN-Sprecher. Das kann dazu führen, dass bei besonders vollen Zügen das Fahrrad sogar draußen bleiben oder der Fahrgast aussteigen müsse. Im Bereich des Hamburger Verkehrsverbundes sei werktags zwischen 6 und 9 Uhr sowie von 16 bis 18 Uhr das Mitnehmen von Fahrrädern ohnehin nicht erlaubt. Fahrräder dürften zudem nur an den mittleren Einstiegstüren der AKN-Bahnen stehen, um den Zugang zu den Zugführerkabinen nicht zu behindern. Und die Räder müssten so im Zug postiert werden, dass sie niemanden der anderen Fahrgäste behindern und nicht umfallen können. Nähere Informationen über die Verhaltensregeln bei der Fahrradmitnahme gibt es auch unter der Telefonnummer 04191/933933. (bf)