Gute Nachrichten für Steuerzahler: Laut DAK Pinneberg können Arbeitnehmer und Selbstständige in der Region ab Januar 2010 die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in voller Höhe von der Steuer absetzen.

Kreis Pinneberg. Bislang wurden die Beiträge zusammen mit anderen Vorsorgeaufwendungen nur bis 1500 Euro für Arbeitnehmer, Beamte und Rentner sowie bis 2400 Euro für Selbstständige vom Finanzamt anerkannt. In Zukunft wird der gesamte gezahlte Betrag berücksichtigt. Prämien für Haftpflicht- und Unfallversicherungen können geltend gemacht werden, wenn die Beiträge die Grenze von 1900 Euro für Arbeitnehmer und 2800 Euro für Selbstständige nicht überschreiten. Um von der Steuererleichterung zu profitieren, müssen die Ausgaben bei der Steuererklärung als Sonderausgaben eingetragen werden. (hpsr)