Sommerzeit ist Urlaubszeit - doch Arbeitslose haben im Gegensatz zu beschäftigten Arbeitnehmern ja keinen Rechtsanspruch auf Urlaub. Wer ohne Genehmigung der Agentur in den Urlaub fährt, hat für diesen Zeitraum keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Agentur für Arbeit Elmshorn rät allen Arbeitslosen, einen geplanten Urlaub frühzeitig mit ihren Arbeitsvermittlern abzusprechen. Die Arbeitsvermittlung prüft, ob eine Vermittlung in Arbeit oder die Teilnahme an einer Maßnahme dadurch beeinträchtigt wird. Erst dann gibt es grünes Licht für die Abwesenheit vom Wohnort. In vielen Fällen kann die Zustimmung mit einem Anruf unter der Servicenummer 01801/55 51 11 telefonisch eingeholt werden.