Verbrechensopfer Yvonne H. hat ihre Geschichte kürzlich dem CDU-Bundestagsabgeordneten Ole Schröder geschildert. "Wir müssen in diesem Bereich etwas tun, damit Opfer von Straftaten ihre Rechte schneller und besser durchsetzen können", so Schröder. Er weist darauf hin, dass der Anwendungsbereich des Opferentschädigungsgesetzes erweitert worden ist. So wurde die Beschränkung auf Inlandstaten aufgehoben. Damit fallen ab sofort deutsche Staatsbürger, die im Ausland Opfer einer Straftat werden (etwa eines Terroranschlags), unter diese Regelung und haben damit Anspruch auf Unterstützung. Gleiches gilt für ausländische Staatsbürger, die in sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten.