Die halbe Wahrheit

"Schröder: Missachtung von Gerichtsbeschlüssen völlig inakzeptabel", PZ vom 14. Juli

Sie schreiben, dass die Arbeit des Landrats Dr. Grimme als Aufsichtsratsvorsitzender der Regio-Kliniken GmbH von der CDU in Elmshorn und Wedel kritisiert werde. Dr. Grimme habe den Expansionskurs zu stark befördert. Erlauben Sie mir dazu eine Anmerkung zu den Verantwortlichkeiten.

Die Geschäftsführung der Regio-Kliniken GmbH konnte und kann nach der Satzung der Gesellschaft nur das alleinverantwortlich regeln, was zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb gehört. Außerdem darf die Geschäftsführung das durchführen, was in einer genehmigten Planung enthalten ist. Alles was darüber hinausgeht, bedarf der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats oder der Gesellschafterversammlung. Dabei kommt dem Aufsichtsrat nach der Satzung der Regio-Kliniken die entscheidende Bedeutung zu. Paragraph 9 Abs. 2 der Satzung regelt in immerhin neun Unterpunkten sehr ausführlich, welche Geschäfte der Zustimmung des Aufsichtsrats bedürften. Außerdem ist festgelegt, dass der Aufsichtsrat jederzeit festlegen kann, welche weiteren Geschäfte seiner vorherigen Zustimmung bedürfen.

Was folgt daraus? Dem Aufsichtsratsvorsitzenden Dr. Grimme mangelnde Kontrolle der Geschäftsführung vorzuwerfen, ist nur die halbe Wahrheit. Der Aufsichtsrat ist ein Kollegialorgan, bei dem der Vorsitzende keine besonderen Stimmrechte hat.

Zutreffend wäre also, dem gesamten Aufsichtsrat mangelnde Kontrolle vorzuwerfen. Es muss immer der Aufsichtsrat zustimmen, nicht Dr. Grimme alleine.

Die jetzige wirtschaftliche Schieflage der Regio-Kliniken kommt weder aus heiterem Himmel, noch ist sie entstanden, weil die Geschäftsführung unkontrolliert aus dem Ruder gelaufen ist. Vorrangig der Aufsichtsrat, aber auch die Gesellschafterversammlung, letztlich also der Kreistag, haben das Abenteuer "Regio-Konzern" mitgetragen. Dazu sollte man bei der CDU jetzt stehen. Die Mitglieder des Aufsichtsrats haften für ihre Tätigkeit in dem Gremium unbeschränkt. Und wenn der Regio-Kliniken durch ein Verschulden des Aufsichtsrats ein Schaden entstanden ist, sind alle Mitglieder zum Schadensersatz heranzuziehen, nicht nur Dr. Grimme.

Gerd Ulrich Mathias, Uetersen

Haft per Losentscheid?

"Schröder: Missachtung von Gerichtsbeschlüssen völlig inakzeptabel", PZ vom 14. Juli

Warum sollen die Steuerzahler die mittlerweile 19 000 Euro Zwangsgeld bezahlen? Dieses Zwangsgeld ist doch Herrn Grimme auferlegt worden, der sich in Sonnenkönigsart über Gerichtsbeschlüsse hinweg setzt, also müsste er es doch bezahlen, und zwar aus seiner sicher ziemlich gut gefüllten Privatschatulle.

Und was ist mit der alternativ angedrohten Zwangshaft? Muss dann auch ein Steuerzahler (vielleicht per Losentscheid) ins Gefängnis? Bitte klären Sie mich auf, damit ich rechtzeitig Urlaub dafür einreiche!

Sieglinde Graessner, per E-Mail

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