Es ist Bewegung in die “Zwangsgeld-Affäre“ um den Kreis Pinneberger Landrat Wolfgang Grimme (CDU) gekommen. Der Chef der Kreisverwaltung will jetzt doch dem Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn nachkommen und Dr. Holger Braune wieder beschäftigen.

Wedel. Um dies zu erreichen, hatte das Gericht Zwangsgelder in Höhe von insgesamt 19 000 Euro gegen den Landrat erlassen. Die Pinneberger Zeitung hatte darüber berichtet.

Die Pressestelle der Kreisverwaltung teilte nun mit: "Dr. Braune wird ab sofort wieder in der Regio-Klinik in Wedel eingesetzt werden. Der Kreis befindet sich mit Dr. Braune in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren. Eine bestandskräftige Entscheidung, ob die vom Kreis ausgesprochen Kündigung rechtwirksam ist, gibt es derzeit noch nicht. Das erstinstanzliche Urteil hat Herrn Dr. Braune Recht gegeben. Danach ist das Arbeitsverhältnis durch die ausgesprochene Kündigung nicht aufgelöst, und der Kreis muss ihn bis zur rechtskräftigen Entscheidung weiter beschäftigen.

Diese Weiterbeschäftigung konnte aus faktischen und personellen Gründen bis heute nicht umgesetzt werden. Daher hat Herr Dr. Braune seine Beschäftigung mittels Zwangsgeld herbeigeführt. Diese Vorgehensweise ist eher unüblich, da beide Parteien grundsätzlich bis zu einer endgültigen Entscheidung auf Maßnahmen dieser Art verzichten.

Der Kreis ist aufgrund des Urteils in Berufung gegangen. Die Berufungsverhandlung soll Mitte August stattfinden. Die Fortzahlung der Bezüge ist so geregelt, dass bei einem positiven Ausgang des Gerichtsverfahrens für Herrn Dr. Braune die Bezüge nachgezahlt werden. Eine Fortzahlung der Bezüge ist in diesem Fall nicht vereinbart worden."