Wer älter als 15 Jahre ist, darf arbeiten. Es sind dabei aber bestimmte Spielregeln zu beachten.

Kreis Pinneberg. Kino, Klamotten, Kurz-Urlaub: Viele Schüler im Kreis Pinneberg nutzen die großen Ferien, um ihr Taschengeld aufzubessern und sich ein paar Extra-Wünsche zu erfüllen. Allerdings müssen ein paar Regeln beachtet werden.

Wer älter als 15 Jahre ist, darf sich grundsätzlich Ferien-Euros verdienen. Aber nicht alle Arbeitsplätze sind für Jugendliche geeignet: "Große Hitze, Kälte, Nässe oder Lärm sind tabu. Und auch an Maschinen zum Sägen, Fräsen oder Pressen haben Jugendliche nichts zu suchen", sagt Peter Schink, Bezirksverbandsvorsitzender der Industriegewerkschaft Bau Holstein. Auch Arbeitsplätze, an denen mit gefährlichen Substanzen hantiert werde, kämen für Jugendliche unter 18 Jahren nicht in Frage.

Zudem gelte für die unter 18-Jährigen ein Arbeitszeitlimit. "Acht Stunden am Tag, vierzig Stunden in der Woche - dann ist Schluss", sagt Schink. Zwischen 20 Uhr und 6 Uhr morgens dürfen Jugendliche nur ausnahmsweise arbeiten, etwa in Bäckereien, auf Bauernhöfen, in Gaststätten oder bei Schaustellern. Die Wochenenden sind in der Regel auch in den Ferien "malochefreie Zeit": "Ganz auf den Badesee verzichten sollen die Jugendlichen schließlich auch nicht", sagt der Gewerkschafter.

Damit das sauer verdiente Geld im Portemonnaie und nicht gleich beim Finanzamt landet, müssen Schüler und Studenten einige Vorschriften beachten. Nur bis zu einem Monatsverdienst von 896 Euro ist der Ferienjob steuerfrei. Für alles, was darüber liegt, müssen die Jugendlichen Lohnsteuer zahlen. Diese bekommen sie aber in der Regel durch den Lohnsteuerjahresausgleich zurück. "Beiträge für Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung fallen beim Ferienjob nicht an. Die müssen erst ab dem 51. Arbeitstag im Jahr abgeführt werden", erklärt Peter Schink. Noch wichtig für die Eltern: Wenn volljährige Schüler mehr als 7680 Euro im Jahr verdienen, gibt es kein Kindergeld.

Sollte beim Ferienjob einmal ein Unfall passieren, sind die Jugendlichen, wie andere Arbeitnehmer auch, gesetzlich versichert. "Beiträge an die Berufsgenossenschaften müssen sie nicht bezahlen. Ferienjobs sind über den Arbeitgeber angemeldet", so der Bezirksverbandsvorsitzende. Der Versicherungsschutz besteht übrigens unabhängig vom Lohn. Auch unbezahlte Praktikanten sind vom ersten Arbeitstag an versichert - im Betrieb, auf dem Weg zur Arbeitsstelle und zurück nach Hause.