Klaus O. will beweisen, dass ihn sein Finanzberater nicht auf möglichen Totalverlust aufmerksam gemacht hat.

Halstenbek/Itzehoe. Anfang 2006 erhielt der Halstenbeker Klaus O. einen Anruf von seinem Bankberater. Seine Empfehlung: Inhaberschuldverschreibungen der amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers. Der Halstenbeker kaufte zehn Zertifikate im Wert von 10 265 Euro. Seit der Insolvenz der viertgrößten US-Bank im September 2008 sind die Papiere wertlos. Gestern trafen sich Klaus O. und sein Bankberater Andreas H. vor der 7. Zivilkammer des Landgerichts Itzehoe wieder. Der Halstenbeker hat die Dresdner Bank wegen Falschberatung verklagt - und fordert die von ihm eingesetzte Summe in voller Höhe zurück.

Mehr als zwei Stunden hörte Richter Dietmar Wullweber die beiden Parteien an. Eine Entscheidung wird erst am 6. August verkündet. Das Thema ist hoch kompliziert, der Ausgang des Verfahrens offen.

Klaus O. hat sich Hilfe bei einer Bremer Rechtsanwaltskanzlei geholt, die auf Bankrecht spezialisiert ist und auch andere Lehman-Opfer vertritt. "Mir war gesagt worden, das Papier ist hundertprozentig sicher", erinnert sich der Anleger. Er erläuterte, dass ihn der Bankberater über mögliche Kursschwankungen während der siebenjährigen Laufzeit informiert habe. Es sei jedoch klar gewesen, "dass zum Ende der Laufzeit 2013 das volle Kapital zurückgezahlt wird". Sieben bis acht Prozent Rendite, so erinnert der Halstenbeker, sollten während der Laufzeit fließen. Über das Risiko eines Totalverlustes und den Umstand, dass diese Zertifikate nicht unter die deutsche Einlagensicherung fallen, sei jedoch nie gesprochen worden.

Das bestätigt auch Bankberater Andreas H. (40). Er habe zum Zeitpunkt des Verkaufs, weit vor Beginn der Wirtschaftskrise und fast zwei Jahre vor dem Lehman-Zusammenbruch, ein solches Risiko nicht gesehen. Laut H. seien die Lehman-Papiere eines von mehreren Produkten gewesen, die damals von der Dresdner Bank vertrieben wurden. Das Institut habe eine ortsübliche Provision in Höhe von 3,5 Prozent des Verkaufspreises erhalten.

Das Gericht muss nun entscheiden, ob die Dresdner Bank in diesem Fall ihren Kunden falsch oder unvollständig beraten hat - oder ob Klaus O. über genügend Fachkenntnis verfügte, das eingegangene Risiko selbst abschätzen zu können. So musste der Kläger auf Nachfrage einräumen, zuvor häufiger in Aktien investiert zu haben ("Mal hatte ich Glück, mal Pech"). Zudem führt die Dresdner Bank an, ihr Kunde habe zu einer hohen Risikobereitschaft geneigt. Das bestreitet jedoch Klaus O. Er gibt an, er habe in sichere Anlageformen investieren wollen.

In dem Zivilverfahren obliegt dem Halstenbeker als Kläger die Beweislast. Das heißt: Er muss konkret nachweisen, von der Pinneberger Filiale der Dresdner Bank falsch beraten worden zu sein. Ob dies gelingt, bleibt nach der mündlichen Verhandlung zweifelhaft. Sollte Richter Dietmar Wullweber zugunsten der Bank entscheiden, kann der Halstenbeker in der zweiten Instanz das Oberlandesgericht einschalten.