Heute muss sich das Landgericht Itzehoe mit der Klage eines Lehman-Geschädigten befassen.

Halstenbek/Itzehoe. Geklagt hat ein Halstenbeker, der im November 2006 zehn Zertifikate der insolventen US-Bank im Wert von 10 265 Euro erworben hatte. Nach dem Zusammenbruch des Geldinstituts sind die Papiere inzwischen wertlos. Der Halstenbeker verlangt Schadenersatz von seiner Bank, auf deren Rat er das Geschäft tätigte. Dabei handelt es sich nach Informationen der Pinneberger Zeitung um die Dresdner Bank.

Die siebte Zivilkammer unter Vorsitz von Dietmar Wullweber muss nun entscheiden, ob sie ihre Beratungspflichten verletzt hat. Das macht der Halstenbeker in seiner Klage geltend. Er behauptet, von der Dresdner Bank nicht über das hohe Risiko der Anlage aufgeklärt worden zu sein. Er habe vielmehr in sichere Kapital-Anlageformen investieren wollen. Das Kreditinstitut behauptet demgegenüber, der Halstenbeker sei gar nicht aufklärungsbedürftig gewesen. So habe dieser bereits 2003 angeben, seine Risikobereitschaft sei sehr hoch. Auch habe er sich 2005 an riskanten Geschäften beteiligt.

Während des Termins werden beide Seiten beziehungsweise ihre Rechtsvertreter zu Wort kommen. Als Zeuge wird der mit dem Fall betraute Kundenberater der Bank gehört. Das Gericht muss dann entscheiden, wie weit etwaige Aufklärungspflichten der Bank reichten. Mit einem Urteil wird während des heutigen Termins noch nicht gerechnet. Das Verfahren und sein Ausgang werden mit Spannung erwartet, nachdem zuletzt Hamburger Gerichte in zwei Fällen den Klagen von Lehmann-Geschädigten gegen ihre Banken stattgegeben hatten.