Die Anlieger klagen über Atembeschwerden. Das Oberverwaltungsgericht hat jetzt den Schleswiger Beschluss kassiert.

Ellerbek/Schleswig. Die Anlieger der Möbel-Lackiererei im Rellinger Weg in Ellerbek sind enttäuscht. Frustriert. Sie fühlen sich von den Behörden allein gelassen, zweifeln am Rechtsstaat. In erster Instanz hatten sie vor dem Verwaltungsgericht Schleswig Ende 2007 erreicht, dass die Baugenehmigung für den Lackierbetrieb der Tischlerei "Artwood Design" für rechtswidrig erklärt worden war. Nun hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig diesen Beschluss kassiert und das Urteil gefällt, dass der Betrieb, der nun "Arte lignum" heißt, von montags bis sonnabends von 6 bis 22 Uhr Möbel lackieren darf. Eine Revision hat das OVG nicht zugelassen.

"Das können wir nicht akzeptieren", ärgert sich Karin Aewerdieck, die direkt neben der Tischlerei wohnt und gegen den Betrieb geklagt hatte. "Es geht um unsere Gesundheit." Seit Jahren sei sie in ärztlicher Behandlung, klagt über Hautausschlag und Atemwegserkrankung. "Die Dämpfe schnüren einem die Luft ab." Nachbar Paul Kucza und seine Familie bekommen ständig Augenbrennen. "Das brennt wie Feuer. Ich war schon zehnmal beim Augenarzt. Aber es hilft nichts."

Doch das OVG hat sich auf diese Argumentation nicht eingelassen. Die "Behauptung, dass es durch den Kontakt zu Farben, Lösemitteln und Lacken regelmäßig zu Bindehautentzündungen, Hautveränderungen und Luftnot komme, ist nicht ansatzweise begründet", urteilte der1. Senat des OVG. Um eine wesentliche Störung und unzumutbare Beeinträchtigung der nachbarschaftlichen Ruhe und Gesundheit zu erkennen, die eine Stilllegung des Betriebes rechtfertigten, zählten allein "objektive Kriterien. Subjektive Empfindlichkeiten, Allergien oder ähnliches sind insoweit unerheblich." Die Tischlerei, die seit 1974 dort besteht, genieße Bestandsschutz, so das Gericht. Der erst vor drei Jahre begonnene Lackierbetrieb ändere daran nichts. "Die Tischlerei mit der genehmigten Lackierkammer stört das Wohnen nicht wesentlich. Sie beeinträchtigt die Klägerin auch nicht in rücksichtsloser Weise."

Karin Aewerdieck und ihre Nachbarn können es nicht fassen. Beinahe täglich müssen sie den beißenden Geruch vor ihrer Haustür ertragen, weshalb sie die Fenster meist geschlossen halten. "Es ist nicht zum Aushalten." Aber das werden sie wohl müssen. Ihr Anwalt Wilhelm Mecklenburg hat zwar Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Doch mit einer Entscheidung rechne er frühestens Ende des Jahres 2009.

Immerhin hat das Gericht dem Betreiber auferlegt, die Lösungsmittel auf eine Tonne pro Jahr zu begrenzen. Der Kreis hatte fünf Tonnen erlaubt. Doch da der Betrieb ohnehin viel weniger Lösemittel verwandt hat, sei dies "praktisch kein Unterschied" für die Anwohner, ahnt Anwalt Mecklenburg. Über den Einsatz der Lösemittel müsse die Tischlerei Buch führen. Kontrolliert wird dies nur auf Antrag. "Aber nicht von uns", sagt Fachbereichsleiter Günter Zuschlag vom Kreisbauamt. "Zuständig ist das Staatliche Umweltamt in Itzehoe. Wir sind aus dem Schneider."