Gleich zweimal ist die Halstenbeker Gemeindeverwaltung mit Anträgen auf Tempo 30 vorerst gescheitert.

Halstenbek. - Weder für die Straße Am Bahndamm noch für den Luruper Weg gab es von der Verkehrsaufsicht des Kreises Pinneberg die erforderliche Zustimmung. Die Begründung wollen die Halstenbeker Verkehrsexperten allerdings nicht akzeptieren.

So wurde im Falle des Luruper Wegs auch mit Hinweis auf die Haltung des Landesamts für Straßenverkehr darauf hingewiesen, dass es sich um eine Gemeindeverbindungsstraße handele, bei der Tempo 30 nicht zulässig sei.

Für die Straße "Am Bahndamm" hatte die Gemeinde nach der Fahrbahnsanierung unter Hinweis auf die geringe Fahrbahnbreite von vier Metern die Reduzierung auf 30 km/h beantragt. Doch das beeindruckte die Kreisverwaltung nicht. Verkehrssicherheitsgründe lägen nicht vor. "Es gibt keine Unfalllage", lautet die Logik der Genehmigungsbehörde.

Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, müsse ein Fahrzeugführer so langsam fahren, dass er mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten könne. Die Argumente der Verkehrsaufseher sorgten nicht nur in der Gemeindeverwaltung für Unmut. Zuhörer im Bauausschuss wiesen darauf hin, dass bei Lkw-Verkehr keine Chance bestehe, innerhalb des abgepflockten Bereichs auszuweichen. Stärkstes Argument der Kreisverkehrsbehörde: Halstenbek habe es schlicht versäumt, die Straße Am Bahndamm breit genug auszubauen.