Im Gegensatz zu Schleswig-Holstein, das sich jetzt nach dem Bundesgesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Hochspannungsleitungen richten muss, waren unsere Nachbarn in Niedersachsen schneller. Sie erließen im Dezember 2007 ein Erdkabelgesetz. Teilverkabelungen von Höchstspannungsleitungen sind vorgesehen: In einem Abstand von weniger als 400 Metern zu Wohnsiedlungen, im Abstand von weniger als 200 Metern zu Einzelwohnhäusern und in Landschaftsschutzgebieten. Der Bund hat in diesem Gesetz, das vom Bundestag beschlossen und vom Bundesrat akzeptiert worden ist, vier Modellprojekte für eine Erdverkabelung festgelegt. Die Kosten für die Pilotvorhaben teilen sich anteilig alle Übertragungsnetzbetreiber. Bei Neubauten von Stromtrassen kann ebenfalls unter den niedersächsischen Bedingungen eine Erdverkabelung in Teilen möglich sein.