Das Finanzausgleichsgesetz ist eine für Laien komplizierte Angelegenheit mit mehreren Elementen: Zum einen mit der "Allgemeinen Kreisumlage", die alle Kommunen zahlen müssen. Grundsteuern, Einkommen-, Gewerbe- und gemeindlicher Umsatzsteueranteil fließen als Berechungsgrundlage ein. Es gilt: Je geringer der Prozentwert des Umlagesatzes, desto mehr Geld bleibt bei den Kommunen. Die "Zusätzliche Kreisumlage" wird nur von besonders finanzstarken Kommunen erhoben. Ihre zwei Stellschrauben: Ein Prozentwert, der die Höhe der zusätzlich abzuführenden Mittel beschreibt, und einen Schwellenwert, der regelt, wie hoch das Einkommen einer Kommune sein muss, damit die zusätzliche Kreisumlage von ihr erhoben werden kann. Hier gilt: Je höher die Schwelle, desto besser für die einzelne Kommune.