Kann das Mammut-Verfahren um die “Spielhallen-Bande“ abgekürzt werden?

Elmshorn/Itzehoe - Stundenlang verhandelten am gestrigen zweiten Prozesstag die Richter des Landgerichts Itzehoe, die Verteidiger der zehn Angeklagten und Staatsanwalt Reinhold Neumann hinter verschlossenen Türen. Dabei galt es auszuloten, ob den Angeklagten im Falle umfassender Geständnisse eine erhebliche Strafmilderung in Aussicht gestellt werden kann.

Den zehn Männern im Alter zwischen 19 und 31 Jahren werden acht bewaffnete Überfälle auf Spielhallen sowie ein Wettbüro in den Kreisen Pinneberg, Steinburg und Segeberg vorgeworfen. Drei der Täter stammen aus Elmshorn, fünf von ihnen fallen unter das mildere Jugendstrafrecht. Letzteres gilt auch für den Elmshorner Aleksej G. (21), der an allen Überfällen beteiligt war. Macht er reinen Tisch, will das Gericht ihn mit einer Jugendstrafe von "maximal sechs Jahren" belegen. Anders sieht das beim Elmshorner Peter M. aus. Der 25-Jährige war an der Hälfte der Taten beteiligt, er hatte zweimal eine geladene Waffe dabei, ist einschlägig vorbestraft und fällt unter das Erwachsenenstrafrecht.

Die von seinem Verteidiger vorgeschlagene Höchststrafe von sechs Jahren lehnte das Gericht ab. Auch bei dem dritten Elmshorner Dimitri G. (sechs Tatbeteiligungen) blieb die Kammer hart. "Das wird mit einer Bewährungsstrafe schwierig", so der Vorsitzende Richter Eberhard Hülsing. Die höchste Strafe wird John C. aus Hohenlockstedt erwarten. Für den mit 31 Jahren ältesten der Bande, der bei allen Taten eine führende Rolle spielte, hält die Kammer eine Strafe von zehn Jahren Haft für realistisch. Sein Verteidiger hatte ein milderes Urteil vorgeschlagen. Jetzt haben die Juristen bis zum nächsten Prozesstag am 18. Juni Zeit zum Überlegen, ob sie ihren Mandanten empfehlen werden, sich im Sinne der Anklage einzulassen. Auf diese Weise könnte eine umfangreiche und langwierige Beweisaufnahme vermieden werden. Bisher hatte die Kammer bis Mitte August terminiert. (kol)