An Hacke oder Fugenkratzer führt kein Weg vorbei, wenn es darum geht, in Schenefeld dem Wildwuchs in Gärten und Wegesrändern den Garaus zu machen. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auch in Haus- und Kleingärten nur beschränkt auf die rein gärtnerisch genutzte Fläche zulässig ist. Auf Zufahrten, Terrassen, Wegen, Gräben und Wasserflächen ist der Einsatz von Herbiziden verboten. Bei Nichtbeachtung können die Gifte beim nächsten Regen in die Kanalisation gelangen. Zudem schaden die Herbizide auch vielen Tieren. Verstöße können mit Geldbußen geahndet werden. Am besten, so der Tipp aus dem Rathaus, sollte ganz auf Unkrautvertilgungsmittel verzichtet werden. (bum)