Willkür und bürgerunfreundliches Handeln wirft der Petitionsausschuss des Kieler Landtages der Stadtverwaltung Quickborn vor.

Quickborn - Diese habe einem Bürger eine Bauanfrage abgelehnt und kurz darauf einem anderen Bauherrn das gleiche Ansinnen genehmigt. Während der erste Interessent hinnahm, das Grundstück sei nicht bebaubar, habe der zweite insistiert und es schließlich durchsetzen können. "Hartnäckigkeit kann aber kein Kriterium für die Erteilung einer Genehmigung sein", heißt es in dem Beschluss des Petitionsausschusses. "Der entstandene Eindruck, es sei mit zweierlei Maß gemessen worden, widerspricht den Vorstellungen des Petitionsausschusses von einer bürgerfreundlichen Verwaltung."

Angerufen hatte den Ausschuss der Quickborner Karl-Heinz Höfken. Er plante bereits im Jahr 2004, auf einem 4700 Quadratmeter großen Grundstück an der Goethestraße mehrere Einfamilienhäuser zu errichten. Das lehnte die Verwaltung im April 2005 ab, weil so nahe an der Grundschule nicht neu gebaut werden sollte. Doch wenig später hatte ein anderer Quickborner mehr Glück. Er hat inzwischen zwei Einfamilienhäuser auf dem Grundstück gebaut.

"Hier sind offensichtlich Rechtsfehler begangen worden", ärgert sich Höfken und fordert Konsequenzen. Diese habe es bereits gegeben, betont Bürgermeister Thomas Köppl, der selber in die Entscheidung zur Genehmigung nicht eingebunden war, wie er sagt. Die zuständige Mitarbeiterin, die gegen den erklärten Willen von Verwaltung und Politik gehandelt habe, sei versetzt worden und arbeite inzwischen an anderer Stelle in der Verwaltung. Die eingeschaltete Staatsanwaltschaft habe keinerlei Hinweise entdecken können, die auf Korruption oder Vorteilsnahme schließen ließen. "Ich bedauere den Vorgang sehr", sagt Köppl.

Künftig sollen alle Bauanfragen mindestens von zwei Mitarbeitern bearbeitet werden. (bf)