Innenministerium bestätigt Quickborner Befangenheitsbeschluss gegen Fluglärmgegner

Quickborn. Das Innenministerium in Kiel hat die Rechtsauffassung der Stadtverwaltung Quickborn in Sachen Befangenheit von Vertretern der Interessengemeinschaft Flugschneise-Nord bestätigt. Diese hatte die Quickborner Politik darum gebeten, sich mit 2000 Euro an der möglichen Klage gegen die Bahnbenutzungsregeln des Hamburger Flughafens zu beteiligen, die die Bürger in Norderstedt, Hasloh, Quickborn, Ellerau und Henstedt-Ulzburg gegenüber der Hamburger Bevölkerung benachteilige.

Als darüber auf der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt Ende März beraten werden sollte, kam es zum Eklat: Der IG-Vorsitzende Eberhard von Lany und der Wir-Fraktionschef Jürgen Radowitz, zugleich von Lanys Stellvertreter, durften nicht an der politischen Beratung teilnehmen, weil sie befangen seien, argumentierte die Verwaltung. Sie sollten nur als Sachverständige ihren Antrag vorstellen und begründen dürfen, um dann den Sitzungssaal zu verlassen. Das lehnten Radowitz und von Lany ab.

Nun kam die Bestätigung aus Kiel: Als gesetzliche Vertreter der IG Flugschneise-Nord würde es einen Interessenkonflikt darstellen, wenn die beiden auch an der politischen Beratung teilnähmen, zitierte Bürgermeister Thomas Köppl aus der Bewertung der Kommunalaufsicht. "Man kann nicht auf beiden Seiten des Tisches sitzen, als Antragsteller und Entscheider."

Radowitz akzeptiert diese Rechtsauskunft, auch wenn er sie nicht nachvollziehen kann. Die IG mit ihren 300 Mitgliedern habe von den fünf Kommunen den Auftrag erhalten, die Unterstützung für eine Feststellungsklage gegen Hamburg und die einseitig Schleswig-Holstein belastenden Bahnbenutzungsregeln zu koordinieren. "Wir erfüllen diesen Auftrag und vertreten also inzwischen die Interessen der Allgemeinheit. Alle Bürger würden ja davon profitieren, wenn es weniger Fluglärm über unseren Häusern gäbe."

Aber eine weitere juristische Auseinandersetzung in dieser Frage würde nur "in die Interessen Hamburgs spielen", weil es die Uneinigkeit der schleswig-holsteinischen Seite entlarven würde, ahnt Radowitz. Nun befasst sich wohl der Quickborner Fachausschuss am 30. Juni mit diesem Thema.