Privatinvestor hat sich mit der fachgerechten Restaurierung eines der denkmalgeschützten Klostergebäude übernommen

Uetersen. Im idyllischen Adligen Kloster in Uetersen tut sich etwas: Für die Sanierung des Präbendenstifts hat das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Itzehoe jetzt mehr als 12 000 Euro bewilligt. Und bei dem direkt benachbarten Kulturdenkmal Klosterhof 2, das im Jahr 2001 von einem mittlerweile insolventen Privatinvestor mit erheblichem Aufwand stilgerecht und denkmalgerecht restauriert und erweitert wurde, steht am 4. Juni im Amtsgericht Elmshorn die Zwangsversteigerung an - allerdings nur für das Recht, das Anwesen in Erbpacht bis 2059 zu nutzen. Eigentümer bleibt das Kloster.

Die Fördergelder für den Präbendenstift sind hochwillkommen. "Wir freuen uns sehr über die Mittel aus dem EU-Zukunftsprogramm Ländlicher Raum", sagte Klosterprobst Hubertus Graf von Luckner. "Dies hilft uns bei der Erhaltung der denkmalgeschützten historischen Gebäude der Klosteranlage, die für das Stadtbild Uetersens eine besondere Bedeutung haben."

Insgesamt koste die Sanierung rund 93 000 Euro. Im März hatte der Beirat der "Aktiv-Region Pinneberger Marsch & Geest" das Projekt für eine Förderung ausgewählt. Neben der Förderung über die "Aktiv-Region" unterstütze das Landesamt für Denkmalpflege das Projekt mit 10 000 Euro. Nun solle möglichst bald mit der Sanierung begonnen werden.

Dazu muss der Mittelteil des Gebäudes, der sogenannte Mittelrisalit, zunächst abgebaut werden, bevor er dann nach altem Vorbild auf einer standfesten Bauwerksgründung neu erstehen kann, erklärte Graf Luckner die nötigen Arbeiten.

Der Präbendenstift des Klosters war 1879 als Versorgungsstift für alte und bedürftige Klosterangehörige gegründet worden. Wie berichtet, drohte der Mittelrisalit des Gebäudes aufgrund einer Absenkung des Grundwasserspiegels einzustürzen. Das direkt benachbarte rund 1500 Quadratmeter große Areal des Klosterhofs 2 gilt als Liebhaberobjekt mit seinem 1850 erbauten und 2000 bis 2001 vollständig restaurierten und erweiterten Gebäude samt Innenhof, Remise, Wintergarten und teilweise luxuriöser Ausstattung. Die Wohnfläche beträgt rund 285 Quadratmeter.

Am 4. Juni steht das Recht, das Anwesen in Erbpacht zu nutzen, zur Versteigerung an. Ein nicht ganz einfaches Unterfangen, da die Erbpacht bis 2059 terminiert ist und der Verkehrswert vom Gericht auf 667 000 Euro festgesetzt wurde. Auch wenn dieser Wert bei der Zwangsversteigerung kaum erreicht werden dürfte, scheint ein Kauf angesichts der relativ kurzen Nutzungsdauer eher ungewiss. Fraglich ist, wie weit die Gläubiger - sprich Banken - bereit sind, im Verlauf des Verfahrens nachzugeben.