Dass er seinen Nachbarn bei dessen Arbeitgeber “angeschwärzt“ hat, bleibt für Bernd T. folgenlos.

Tangstedt/Pinneberg. Das Amtsgericht Pinneberg lehnte in einem Zivilverfahren die Klage von Jürgen L. ab. Der hatte mit juristischen Mitteln seinen Nachbarn zwingen wollen, seine Äußerungen zu widerrufen. Damit beendete Richter Alfred Rust (vorerst) einen Nachbarschaftskrieg der besonderen Art, der bereits seit längerem andauert.

Wie berichtet, bewohnen beide Streithähne - Bernd T. ist Richter am Hamburger Landgericht, Jürgen L. in der Hansestadt als Polizist tätig - zwei nebeneinander liegende Häuser in einer kleinen Straße in Tangstedt. Beide Grundstücke sind über dieselbe Auffahrt erschlossen. Immer wieder gab es Streit, weil Jürgen L. dort angeblich zu schnell fährt und so parkt, dass sein Nachbar behindert wird. Einmal soll Jürgen L. ganz knapp an der Ehefrau von Bernd T. vorbeigerauscht sein.

Daraufhin hatte Bernd T. die Vorgesetzte seines Nachbarn bei der Polizei angerufen, ihr von den Problemen erzählt und sie um ein Eingreifen gebeten. Daraufhin fühlte sich Jürgen L. in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt. Das Amtsgericht bewertete demgegenüber das Verhalten von Bernd T. als freie Meinungsäußerung. Der Inhalt seines Beschwerdeanrufes sei zudem nur einem ganz kleinen Kreis von Personen bekannt geworden - und es sei nicht zu beweisen gewesen, dass Bernd T. von "charakterlichen Mängeln" seines Nachbarn gesprochen habe.