Das Ausreiseverbot ist nach Auskunft des Auswärtigen Amtes zulässig

Haselau/Peking. Harald Jürgs muss um seine Ausreisegenehmigung aus China weiter alleine kämpfen. Der Kaufmann aus Haselau, der im Reich der Mitte seit 1994 regelmäßig Feuerwerkskörper einkauft, wird wegen der Verbindlichkeiten seiner früheren - inzwischen insolventen - Handelsfirma in Höhe von 600 000 Euro von Gerichts wegen haftbar gemacht. Ein Richter hat verfügt, dass der 54-jährige Deutsche das Land erst verlassen darf, wenn das am 7. Juli beginnende Verfahren gegen ihn abgeschlossen ist.

Das Auswärtige Amt bestätigte auf Anfrage zwar, dass die Behörde sich mit der Angelegenheit befasse. Da es sich um einen zivilrechtlichen Fall handele, müsse der Beschuldigte die Verbindlichkeiten allerdings selbst regeln. Die deutsche Botschaft in Peking stünde nach Angaben des Behördensprechers in Kontakt mit Harald Jürgs und gebe ihm Informationen, etwa Listen mit den Namen deutschsprachiger Anwälte, die ähnlich gelagerte Fälle bearbeitet hätten. In die juristische Auseinandersetzung könne sich die Botschaft aber nicht einmischen.

Ein Ausreiseverbot sei nach Auskunft des Auswärtigen Amtes nach chinesischem Recht zulässig. Andere Länder würden - etwa bei Verstößen gegen die Drogengesetze - noch viel drakonischere Maßnahmen ergreifen. Über die rechtlichen Besonderheiten der unterschiedlichen Länder informiert das Auswärtige Amt Touristen, die eine Reise planen, auf seiner Homepage.