Elmshorn. Als „Lachnummer“ bezeichnete Hans-Jürgen B. den Prozess am Elmshorner Amtsgericht und kündigte an, Berufung gegen das Urteil des Elmshorner Schöffengerichts einzulegen. Das hatte den 64-Jährigen wegen des gewerbsmäßigen Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport am Donnerstag zu drei Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt.

Der rege Handel, den der Bodybuilder von seiner Talentschmiede aus betrieben haben soll, wird nun wohl erneut das Gericht beschäftigen. Denn Staatsanwältin Sandra Nehlep kam dem Elmshorner zuvor. Sie hat am Dienstag Berufung gegen das Urteil eingelegt. Die Staatsanwältin sieht es als bewiesen an, dass Hans-Jürgen B. als Kopf eines Dopinghändler-Rings agierte und überregional die Bodybuilderszene versorgte. Mindestens acht Fahrten nach Polen, bei denen der Elmshorner verbotene Mittel über die Grenze geschmuggelt haben soll, konnte ihm die Staatsanwaltschaft aufgrund von abgehörten Telefonaten und Zeugenaussagen nachweisen.