Die Höhe der Maklerprovision ist bei einem Immobilienkauf regional verschieden, bei einer Vermietung gesetzlich geregelt. Die Provision ist seitens des Mieters fällig, wenn der Mietvertrag unterschrieben wird und der Makler nachweislich die Vermietung vermittelt hat. Die Höhe der Courtage, die zwischen Vermieter und Makler vereinbart wird, ist frei verhandelbar. Wenn ein Mieter die Provision entrichten muss, tritt das Wohnungsvermittlungsgesetz in Kraft. Demnach darf die höchste Provision zwei Nettokaltmieten plus gesetzliche Mehrwertsteuer betragen. Es darf keine Provision verlangt werden, wenn es sich um öffentlich geförderten oder anderen preislich gebundenen Wohnraum handelt. Ein Makler darf auch für eigene Immobilien keine Courtage in Rechnung stellen.