Wie Uetersens Büroleitende Beamtin Bärbel Voß am Mittwoch mitteilte, hat der Hauptausschuss am Dienstagabend einstimmig beschlossen, keine Nutzung von Fracking-Technologien auf Uetersener Flächen zuzulassen und somit auch keine städtischen Flächen an etwaige Fracking-Betreiber zu veräußern. Insofern werde Widerspruch gegen den entsprechenden Bewilligungsbescheid des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie vom 7. November 2013 bezüglich des Erkundungsfeldes Elmshorn eingelegt. Die mögliche Einspruchsfrist betrage ein Jahr, der Einspruch sei also umgehend und fristgemäß zu erheben. Hintergrund: Das Landesamt habe seinerzeit eine bergrechtliche Genehmigung erteilt, ohne die betroffenen Kommunen zu beteiligen und ihnen Gelegenheit zu einer Stellungnahme zu geben, was jedoch vor der Erteilung einer sogenannten Bergbauberechtigung gesetzlich vorgeschrieben sei.