Ein Kläger aus Pinneberg weigerte sich, beim Auszug aus seiner Wohnung Kosten für die Renovierung zu übernehmen. Jetzt kam der Fall vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, der den Fall erst einmal vertagte. Das Gericht sagte am Mittwoch eine geplante Urteilsverkündung zum Thema Schönheitsreparaturen ab – die Richter wollen neu verhandeln. Das Gericht hatte die Klage des Pinnebergers schon einmal im November verhandelt. Der Kläger wehrt sich dagegen, dass er sich bei seinem Auszug vor knapp vier Jahren an der Renovierung der Wohnung beteiligen sollte. So sollte er dem Mietvertrag zufolge alle Bohr- und Dübellöcher so verschließen, dass sie nicht mehr sichtbar sind, sowie durchbohrte Kacheln fachgerecht ersetzen.