Wer Arbeitslosengeld bezieht, muss einen Umzug unverzüglich der Agentur für Arbeit mitteilen. Nur so ist sichergestellt, dass Vermittlungsangebote und Bescheide ankommen. Daran erinnert die Agentur Elmshorn. Die Erreichbarkeit ist Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld. Im Fall einer verpassten Umzugsmeldung können im Extremfall sogar Rückforderungen drohen.