Henstedt-Ulzburg. Ulzburg - Nach der Eintragung ins Vereinsregister ist nun die Satzung des SV Henstedt-Ulzburg rechtskräftig. So sind alle im Vorgriff auf die Eintragung seit dem 1. Januar gefassten Beschlüsse ebenfalls rechtswirksam. Wie in der Satzung vorgesehen, ist durch eine Delegiertenversammlung der ehrenamtliche Aufsichtsrat zu wählen, der den Vorstand bestellt. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, hat der Vorstand des nun größten schleswig-holsteinischen Sportvereins für Mittwoch, 9. Dezember, 18.30 Uhr, seine Delegiertenversammlung ins Bürgerhaus einberufen. Mit der Wahl des Aufsichtsrates und des Vorstandes werden auch die alten Vorstände der drei Stammvereine verabschiedet. (mt)