Die Geschichte des Deutschen Sportabzeichens beginnt vor fast 100 Jahren: Am 10. November 1912 beschließt die Hauptversammlung des Deutschen Reichsausschusses für Olympische Spiele die Verleihung und die Bedingungen für die Auszeichnung, die anfangs „Auszeichnung für vielfältige Leistung auf dem Gebiet der Leibesübungen“ heißt. Der Begriff Sportabzeichen wird noch vermieden, die Turner mit einer gleichlautenden Ehrung sollen nicht verärgert werden.

Kein Jahr später werden in Berlin am 7. September 1913 anlässlich des Jugend-Spielfestes die ersten 22 Auszeichnungen vergeben. Besonderes Zeichen der Zeit: Die Urkunden sind auf den 1. September 1913 ausgestellt, um den Sieg der Deutschen in der Schlacht von Sedan gegen Frankreich im Jahr 1870 hervorzuheben.

Im April 1921 wird das erste Sportabzeichen der Frauen an Adele Schacke vom Schwimm-Verein Göttingen vergeben. Zuvor ist der Name in Deutsches Turn- und Sportabzeichen geändert worden.

Am 14. März 1925 genehmigt der Reichsausschuss für Leibesübung nach langem Zögern ein Reichsjugendabzeichen für Jungen. Am 27. November 1927 wird auch für Mädchen ein Reichsjugendabzeichen genehmigt.

Nachdem die Nationalsozialisten im Mai1933 in Deutschland auch die Kontrolle über den Sport übernommen haben, wird das Deutsche Reichssportabzeichen am 1. Juli 1937 sogar als Ehrenzeichen (Orden) staatlich anerkannt.

Am 26. Mai 1951 beschließt das DSB-Präsidium die Einführung eines bundeseinheitlichen Sportabzeichens für Männer, Frauen und Jugendliche. Die Bedingungen für dieses Neue Sportabzeichen treten am 1.April 1952 in Kraft.

An deutschen Schulen dürfen vom 25. April 1953 an Prüfungen abgenommen werden. Am 1. Juni 1956 erhält dann die Bundeswehr die Prüfberechtigung in Selbstverantwortung. Damit will sich die Bundeswehr gegen den Vorwurf wehren, sie betreibe „Knobelbecher-Sport“. Das Sportabzeichen wird aufgewertet, indem es von jedem Offiziersanwärter als zwingende Aufnahmebedingung verlangt wird.

Die Prüfung zum Deutschen Sportabzeichen kann seit dem 26. Mai 1954 auch im Ausland abgelegt werden. Zunächst erhalten Korea, Italien, Chile, Spanien, Südafrika, Argentinien und Südwestafrika Prüflizenzen.

Im Bundesgesetzblatt erscheint am 4. Juli 1958 ein Erlass, der das Sportabzeichen zur bisher einzigen gesetzlich anerkannten und geschützten Sportauszeichnung macht. Es gilt damit auch als Orden.

Am 24. Juni 1961 können erstmals auch versehrte Jungen und Mädchen die Prüfungen für das Jugendsportabzeichen ablegen. Es gibt eigene Bedingungen für Menschen mit Behinderung.

Am 17. Januar 1969 wird das Schülersportabzeichen in zwei Klassen eingeführt. Die Auszeichnung in Bronze erhalten Neun- und Zehnjährige, das Abzeichen in Silber die Elf- und Zwölfjährigen.

Mit Jahresbeginn 1976 werden neue Altersklassen und Prüfungsbedingungen eingeführt. Die Leistungsanforderungen sollen dem Stand der medizinischen Forschung und der sportlichen Praxis der Aktiven über 40 Jahre angemessen sein.

Am 12. Mai 1984 wird das zehnmillionste Sportabzeichen verliehen.

Im Jahr 2000 folgen weitere Reformen: Nun können zwei Übungen auch mit Inline-Skatern abgelegt werden.

Bis zum Jahresende 2001 werden 23533487 Deutsche Sportabzeichen vergeben. Im Rekord-Jahr 1999 werden 866461 Prüfungen in allen Klassen abgelegt.

Mit der Fusion von Deutschem Sportbund (DSB) und Nationalem Olympischen Komitee (NOK) zum Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) im Mai 2006 wird auch das Erscheinungsbild des Deutschen Sportabzeichens verändert. Dem Schriftzug wird das „O“ für olympisch hinzugefügt.

2008 knackt das Deutsche Sportabzeichen mit genau 1004341 abgelegten Sportabzeichen-Prüfungen die magische Grenze von 1 Million Exemplaren pro Jahr. (ust)