Bad Bramstedt. Bürgerinitiative setzt einstweilige Verfügung gegen die Stadt durch. Warum die Juristen den Kritikern des Projekts Recht geben.

Die Bramstedter Bürgerinitiative „Unser Auenland“ hat einen weiteren Erfolg errungen: Sie setzte beim Verwaltungsgericht in Schleswig eine einstweilige Verfügung durch. Damit wird der Stadtverwaltung die Überplanung und Bebauung des geplanten, 26 Hektar großen Wohngebiets an der Segeberger Straße bis 2024 untersagt.

„Wir freuen uns, dass das Gericht unserer Rechtsauffassung folgt“, sagte die Sprecherin der Initiative, Antje Linden. Dabei ist der Zeitpunkt der Gerichtsentscheidung von großer kommunalpolitischer Bedeutung. „Was vor über einem Jahr als kleine Gruppe anfing, ist Stadtgespräch und eins der Hauptwahlkampfthemen zur Kommunalwahl“, sagte Linden.

Bauprojekte: Auenland-Quartier: Gericht stoppt Planungen für Wohnviertel

Unterstützung erhält die Initiative von der CDU, die auf ihrer Fanseite bei Facebook von einem juristischen Etappensieg spricht und die von Bürgermeisterin Verena Jeske favorisierten Baupläne immer wieder heftig kritisiert hat.

Die Initiative entstand 2022 und sammelte bei einem Bürgerbegehren 1600 Unterschriften gegen die Bebauung im Südosten der Stadt. Jeske hatte das städtische Gelände an das Unternehmen Deutsche Habitat verkauft, das dort 700 Wohnungen für bis zu 2000 Menschen inklusive Kita bauen wollte.

CDU spricht von einem wichtigen Etappensieg

Wegen der Proteste wurden die Pläne inzwischen zusammengestrichen; dadurch schrumpft die Dimension des Projekts um rund die Hälfte. Die Kritiker sagen, das beim Bau wertvolle Naturflächen verloren gegen könnten. Außerdem sei die Infrastruktur der Stadt nicht auf einen so großen Zuwachs der Bevölkerung eingestellt.

Die einstweilige Verfügung richtet sich konkret gegen einen Beschluss des Planungs-und Umweltausschusses, den Antje Linden als „juristische Finte“ bezeichnet. Am 14. September hatte das Gremium entschieden, den Beschluss über die endgültige Planung des Wohnquartiers, den sogenannten Aufstellungsbeschluss, zurückzunehmen und einen neuen Beschluss im Januar dieses Jahres durchzusetzen.

Bauprojekte: Gericht stoppt Planungen bis zum September 2024

Dieses Vorgehen untersagte das Gericht bis zum September 2024, weil zunächst abgewartet werden müsse, ob das von der Initiative gestartete Bürgerbegehren zulässig sei. Mit dem angeordneten Planungsstopp wollen die Richter verhindern, dass die Stadt Tatsachen schafft, die durch das Begehren nicht mehr aufgehalten werden können. Ob das Begehren zulässig ist, werde derzeit juristisch geprüft – ebenfalls vom Verwaltungsgericht in Schleswig.

Das Begehren könnte zu einem Entscheid und somit zu einer Abstimmung der Bürger über die Baupläne führen. Die Kommunalaufsicht hält das Begehren für rechtlich nicht zulässig. Auch die Stadtverordnetenversammlung hat eine Abstimmung über das Auenland-Quartier abgelehnt. Nur die CDU plädierte dafür.